Leserbrief: „Politische Willkür“

Zur Thematik um das neue Baugebiet in Hanau-Mittelbuchen spricht Elona Weber in ihrem Leserbrief von „politischer Willkür“.


Hanau-Mittelbuchen ist der älteste Stadtteil von Hanau und alte Höfe und Gebäude zeugen von Jahrhunderten langer landwirtschaftlicher Nutzung. Hinzu kamen Wohnhäuser, die sich dem Ortsbild einfügten und in einem Teil von Mittelbuchen entstanden ausschließlich Bungalow Bauweisen mit angelegten Gärten und ruhigen Anliegerstraßen, die das Ortsbild nachhaltig prägten und den Eindruck einer idyllischen Ortschaft vermittelte.

Die Betrachtung heute hat sich jetzt schon dramatisch geändert und ist bereits von weitem sichtbar. Werden doch die schlimmsten Befürchtungen, die bei der Offenlage geäußert wurden, jetzt schon (nach Fertigstellung von ¼ des Baugebietes) bei weitem übertroffen. Ein riesiger weißer Komplex von hoch gebaut und dicht gedrängten Häusern und einem großen Komplex für ETW an der höchsten Stelle von Mittelbuchen vermitteln dem Betrachter den Eindruck eines großen Klinik-Komplexes als einem noch tolerierbaren Neubaugebiet.

Dass Hanau das Schutzgut „Landschaftsbild“ nicht angemessen beachtet hat, damit müssen auf Dauer die Anwohner von Mittelbuchen leben. Dabei ist doch das Schutzgut Landschaftsbild angemessen zu beurteilen und auszugleichen. Ist doch das alles gesetzlich geregelt in § 8 BNatSchG (Eingriffe in Natur und Landschaft) Abs. 1: „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.“ Abs. 2 Satz 1 „Der Verursacher eines Eingriffes ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist (…) auszugleichen, (…).“

Jetzt stellt sich doch den Anwohnern die ernsthafte Frage, wie Hanau das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederherstellt und ob überhaupt eine gesetzliche genügende Bewertung stattfand? Hätte doch nach dem Landschaftsbild-Bewertungsverfahren folgende Aspekte, die im Rahmen eines Vorher-Nachher-Vergleiches zu berücksichtigen sind, zur Anwendung kommen müssen: Maßstabsverlust, Oberflächen Verfremdung, Lage / Strukturstörung, Vielfaltsverlust: Eigenartsverlust, Lärmbelästigung / Geruchsbelastung.

Eine Antwort aus dem Hanauer Rathaus und einen Ausgleich für diese Landschaftsbildzerstörung werden die Anwohner aus Mittelbuchen wohl nie erhalten.

Elona Weber
Hanau

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