Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Ankündigung der Einziehung der Straße Industriestraße Gemarkung Langendiebach, Flur 6, Flurstück 69/23

Die Stadt Erlensee beabsichtigt die oben genannte Straßenfläche „Industriestraße“ einzuziehen. Es fehlt ein Verkehrsbedürfnis für die Straße. Die beabsichtigte Einziehung wird gemäß § 6 Abs. 2 HessStraßenG als Ankündigung öffentlich bekannt gegeben. Anhand des unmaßstäblichen Lageplans ist die örtliche Lage der einzuziehenden Fläche ersichtlich (Schraffur).

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach der heutigen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und sind zu richten an:

Magistrat der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee

Erlensee, 21.11.2019
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister

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