Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. November 2019 das endgültige Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids über den Gegenstand „Sollen sich die Stadt Erlensee und die Gemeinde Neuberg zu einer neuen Kommune vereinigen?“ ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
1. Zahl der Stimmberechtigten
11.028
2. Zahl der Abstimmenden
3.654
3. Zahl der gültigen Stimmen
3.642
4. Zahl der ungültigen Stimmen
12
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
„Ja“
1.451 Stimmen
„Nein“
2.191 Stimmen
Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen lautet somit auf „Nein“.
Diese Mehrheit entspricht weniger als 25 % der Stimmberechtigten. Damit hat die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden.
Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann jede stimmberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Stimmberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Stimmberechtigten, mindestens jedoch 100 Stimmberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, 14. November 2019
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter