(pm/ea) – Ein Ehepaar hat ein Haus und ein Bankkonto an zwei gutgeratene Kinder zu vererben. Eine höchst normale Situation, die aber, wenn man mit falschen Begriffen operiert, total in die ungewollte Richtung gehen kann. Um solche Fälle zu verhindern, hatte die Bürgerhilfe Bruchköbel ins Bürgerhaus eingeladen, wo Notarin Christa Biehl ihre sehr zahlreich gekommenen Zuhörer aufklärte.
Sie tat das auf pointierte Weise und wurde der schwierigen Materie vollauf gerecht. Alle lernten an diesem durchaus unterhaltsamen Abend die genaue Bedeutung von Begriffen wie „gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstrecker, Pflichtteil, Vermächtnis“ kennen. Dass dieser Komplex reichliche Fallstricke birgt und aus einem gutgemeinten „letzten Willen“ bei laienhafter Formulierung leicht etwas gänzlich Ungewolltes werden kann nahmen die Zuhörer mit nach Hause. Und den Vorsatz, ganz schnell handschriftlich ein Testament zu erstellen oder am besten gleich einen Notartermin machen.
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