Feststellungsbeschluss
Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 06. März 2016 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Dominik Kraft
hat mir mitgeteilt, dass er sein Mandat als Stadtverordneter zum 15.10.2019 niederlegt. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung zum gleichen Datum festgestellt.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Dr. André Kavai, hat Mandatsverzicht erklärt.
Ich berufe daher entsprechend § 34 des Kommunalwahlgesetzes ( KWG ) den als noch nicht berufenen nächsten Nachrücker dieser Liste festgestellten
Herrn Dominik Kratz, Brückenstraße 30, 63526 Erlensee
als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathaus Erlensee, Am Rathaus 3, Zimmer 103, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 18. Oktober 2019
gez.
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter