Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bei einer Begehung auf dem Friedhof Rückingen, neuen Friedhof Langendiebach wurde festgestellt, dass die nachstehenden Gräber ungepflegt sind bzw. die Grabsteine nicht mehr standsicher sind:

Gemäß § 35 der Friedhofsordnung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt diese Gräber bei dehnen die Grabsteine nicht Instand gesetzt wurden abzuräumen, einzusäen und einzuebnen.

Gemäß § 36 der Friedhofsordnung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt diese Gräber, die in einer angemessenen gesetzten Frist nicht ordnungsgemäß wieder hergerichtet sind oder keine Verantwortlichen der jeweiligen Gräber ermittelt werden können, abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.

Wir fordern daher die Verantwortlichen der o. a. Grabstätten auf, innerhalb einer Frist bis zum

15 November 2019

die Gräber in einen gemäß der Bestimmungen der Friedhofsordnung würdigen Zustand zu versehen, die Grabsteine von einer Fachfirma befestigen zu lassen oder sich bei der Friedhofsverwaltung, Frau Ehrhardt, Rathaus Zi. 208, Tel.: 06183-9151403, zu melden.

Sollten die Gräber nach o.a. Frist nicht wieder hergerichtet sein, werden sie nach
§ 35 und § 36, der Friedhofsordnung der Stadt Erlensee, eingeebnet.

Erlensee, den 14.10.2019

Der Magistrat der Stadt Erlensee
gez. Stefan Erb
Bürgermeister

Anzeige

Kaspar Pfister als Vizepräsident in das Präsidium des Arbeitgeberverbands Pflege gewählt

Kaspar Pfister, geschäftsführender Gesellschafter der BeneVit Gruppe, ist in das Präsidium des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) gewählt worden. Als Vizepräsident wird er künftig gemeinsam mit dem neu gewählten fünfköpfigen Gremium die Interessen der privaten Pflegeunternehmen vertreten und sich weiterhin für die Sicherung der Versorgung in der Altenpflege einsetzen.

Weiterlesen