Bei einer Begehung auf dem Friedhof Rückingen, neuen Friedhof Langendiebach wurde festgestellt, dass die nachstehenden Gräber ungepflegt sind bzw. die Grabsteine nicht mehr standsicher sind:
Gemäß § 35 der Friedhofsordnung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt diese Gräber bei dehnen die Grabsteine nicht Instand gesetzt wurden abzuräumen, einzusäen und einzuebnen.
Gemäß § 36 der Friedhofsordnung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt diese Gräber, die in einer angemessenen gesetzten Frist nicht ordnungsgemäß wieder hergerichtet sind oder keine Verantwortlichen der jeweiligen Gräber ermittelt werden können, abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.
Wir fordern daher die Verantwortlichen der o. a. Grabstätten auf, innerhalb einer Frist bis zum
15 November 2019
die Gräber in einen gemäß der Bestimmungen der Friedhofsordnung würdigen Zustand zu versehen, die Grabsteine von einer Fachfirma befestigen zu lassen oder sich bei der Friedhofsverwaltung, Frau Ehrhardt, Rathaus Zi. 208, Tel.: 06183-9151403, zu melden.
Sollten die Gräber nach o.a. Frist nicht wieder hergerichtet sein, werden sie nach
§ 35 und § 36, der Friedhofsordnung der Stadt Erlensee, eingeebnet.
Erlensee, den 14.10.2019
Der Magistrat der Stadt Erlensee
gez. Stefan Erb
Bürgermeister