Offenlegung des Entwurfs der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2019
Gemäß § 98 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2019 in der Zeit vom 04. bis 15. Oktober 2019 im Rathaus Erlensee, Servicebüro, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Servicebüros erfolgen, und zwar
Freitag, den 04.10.2019
07.00 bis 12.00 Uhr
Montag, den 07.10.2019
07.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag, den 08.10.2019
07.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 10.10.2019
07.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, den 11.10.2019
07.00 bis 12.00 Uhr
Montag, den 14.10.2019
07.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag, den 15.10.2019
07.00 bis 12.00 Uhr
Erlensee, den 27.09.2019
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister