(pm/ea) – „Derzeit wird in den sozialen Medien eine Behauptung aufgestellt, dass die Stadt Bruchköbel die Verwendung von den Wappen der ehemals eigenständigen Gemeinden Nieder- und Oberissigheim, Roßdorf sowie Butterstadt untersagen würde. Dieser Aussage steht der Magistrat klar entgegen“, so die Stadt Bruchköbel in einer Pressemitteilung.
Bürgermeister Günter Maibach betont hierzu: „Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Sie entbehrt jedweder Grundlage und ist wohl in Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage erfolgt“.
Hintergrund ist die Verwendung des hoheitlichen Wappens der damaligen Gemeinde Bruchköbel nach der Gebietsreform 1973. Das Hessische Ministerium des Inneren hatte der damaligen Gemeinde Bruchköbel das Wappen „in silber ein rotes Dreieck mit goldenem Fadenkreuz“ zur Verwendung genehmigt. „Somit ist es das offizielle hoheitliche Wappen der Stadt und findet sich bei sämtlichen hoheitlichen Fahrzeugen, Schriftstücken und Dienstsiegeln wieder“, so Bürgermeister Maibach über die Verwendung und ergänzt „die Feuerwehr der Stadt Bruchköbel erfüllt hoheitliche Aufgaben in unserer Stadt und ist gemäß Kommunalrecht und Brandschutzrecht mit dem hoheitlichen Wappen zu versehen“.
Anders sehe es bei der Verwendung der Wappen durch Vereine aus. „Wir als Magistrat unterstützen den Erhalt unserer ehemaligen Zeichen. Bei Jubiläen, Vereinsgründungen oder anderen bedeutenden Ereignissen genehmigt der Magistrat die Verwendung der Wappen für die Vereine“, bekräftigt Maibach die Einstellung zu den Stadtteilen und bittet keine Vermischung von Vereinswesen und hoheitlichen Tätigkeiten.
„Unsere Identität liegt in allen Stadtteilen und das wird auch in Zukunft so bleiben“, so Maibach abschließend in der Pressemitteilung.