(pm/ea) – „Mehr als 1000 Vierbeiner sind in Langenselbold gemeldet. Deren Hinterlassenschaften werden jedoch immer mehr zum Ärgernis in der Stadt“, so die Stadt Langenselbold in einer Pressemitteilung.
Darin heißt es weiter:
Obwohl jeder Hundehalter zur unverzüglichen Beseitigung von Hundekot verpflichtet ist, gibt es immer noch viele, die sich nicht an die rechtlichen Regelungen halten. Aber auch die Tatsache, dass Hunde in Zonen in denen ein Leinenzwang besteht, oft ohne Leine anzutreffen sind, stößt auf Unverständnis und Ärger bei denjenigen, die sich vor Hunden ängstigen oder sich von ihnen belästigt fühlen. Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass die Hunde nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen und die Verkehrsflächen und Anlagen nicht beschmutzen. Auf Wald- und Feldwegen sollte es für den Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, den freilaufenden Hund umgehend anzuleinen, sobald sich Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer nähern. Speziell diese Sportgruppen werden immer häufiger von freilaufenden Hunden angesprungen und verängstigt.
Die Beschwerden von Bürgern über Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen, unseren neu angesäten Blühflächen, Spielplätzen sowie Straßen haben erheblich zugenommen. Deshalb appeliert die Stadt an die Hundehalter, ihrer Verpflichtung nachzukommen und den Kot ihres Hundes nach dem „Geschäft“ unverzüglich zu entfernen. Andernfalls könnten Bußgelder bis zu 1000 € gegen die Hundehalter verhängt werden. Die Stadt stellt fünfundzwanzig sogenannte „Dogstationen“ Tüten zur Hundekotbeseitigung zur Verfügung. Aber einige Hundehalter sind unbelehrbar und fühlen sich nicht verpflichtet, den Kot zu entfernen. Dieses rücksichtslose Verhalten der Hundehalter gefährdet die Ordnung und Sicherheit, denn der Hundekot hinterlässt nicht nur einen unästhetischen Anblick und einen unangenehmen Geruch, sondern er kann für andere Tiere und auch für Menschen gesundheitsgefährdend sein. Insbesondere kleine Kinder, die sich auf Spielplätzen aufhalten, könnten unmittelbar mit dem Hundekot in Berührung kommen und seien zugleich den in den Exkrementen enthaltenen Bakterien und Krankheitserregern ausgesetzt. Ebenfalls betroffen sind hiervon unsere städtischen Mitarbeiter bei der Grünpflege. Nun gibt es sehr viele Hundehalter, für die das Beseitigen der Hunde-Notdurft selbstverständlich ist. Aber es gibt eben auch die Anderen, die das nicht tun.
Was kann die Stadt machen? Eine Überwachung durch die Ordnungsbehörde ist kaum möglich. Nur wenn die Hinterlassenschaft beweisbar und dem Hund einer bestimmten Person zuzuordnen ist, kann die Stadt diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden. Was rechtlich zwar klar geregelt ist, lässt sich eben oft in der Praxis kaum umsetzen und einen Bürger, der gerade hineingetreten ist, ärgert das natürlich trotzdem. Hier ist gemeinsames Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit dem Ordnungsamt gefragt. In erster Linie kann jedoch jeder Hundehalter mit der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und mit Rücksicht gegenüber Anderen dazu beitragen, dass Mensch und Hund auch in einer Stadt miteinander leben können.