Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bauleitplanung der Stadt Erlensee – Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans „Bleichstraße 45“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat in ihrer Sitzung vom 27.06.2019 den Bebauungsplan „Bleichstraße 45“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtverordnetenversammlung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung wird während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel der Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Erlensee, den 08.07.2019

Der Magistrat der Stadt Erlensee

Stefan Erb
(Bürgermeister)

Anzeige

Sparkassen-BeratungsCenter Erlensee und Bruchköbel spendeten 9.500 Euro aus dem PS-Los-Zweckertrag an 22 Vereine

Unter dem Motto „Gemütliches Beisammensein und gegenseitiges Kennenlernen“ fand für zahlreiche Vereine aus Erlensee und Bruchköbel die jährliche Spendenvergabe aus dem PS-Zweckertrag der Sparkasse Hanau statt. Diesmal traf man sich in der Vereinsgaststätte Aquarius der Turn- und Sportgemeinde Erlensee, um sich in geselliger Runde über einen Geldbetrag aus dem PS-Los-Sparen zu freuen und über die Vereinsarbeit auszutauschen.

Weiterlesen