Standsicherheitsüberprüfung von Grabsteinen
Nach § 33 Abs. 2 + 3 der Friedhofsordnung der Stadt Erlensee vom 24.01.2013 sind die Inhaberinnen und Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens einmal nach Beendigung der Frostperiode, auf Ihre Standsicherheit hin fachmännisch zu überprüfen (sogenannte Druckprobe) oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.
Zudem werden vom Friedhofspersonal in der Zeit vom
17. Juni bis 30. Juni 2019
auf allen Friedhöfen Druckproben durchgeführt.
Sollte bei Grabsteinen eine erheblich mangelnde Standsicherheit festgestellt werden, müssen sie laut gesetzlicher Vorgabe abgebaut werden (sog. Umlegen der Grabsteine).
Festgestellte Mängel werden durch einen roten Aufkleber auf dem Grabmal markiert und sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen und Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.
Erlensee, den 15.06.2019
Für den Magistrat
-Friedhofsverwaltung-
gez. Stefan Erb
Bürgermeister