Europawahl am 26. Mai 2019 – Wahlberechtigung von in Erlensee wohnenden Unionsbürgern
Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die Neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Wahlamt der Stadt Erlensee
bis spätestens zum Sonntag, 5. Mai 2019
einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann auch per Post gesendet werden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
oder im
Wahlamt der Stadt Erlensee
(Rathaus Zimmer 102)
Am Rathaus 3
63526 Erlensee
Tel.: 06183/9151-602 oder -601
E-Mail: wahlen@erlensee.de
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Erlensee, 11.03.2019
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister