Rodungsarbeiten an Frankfurter Landstraße erste sichtbare Vorzeichen für Nordmainische S-Bahn

(pm/ea) – „Das sind die ersten sichtbaren Vorzeichen für den Bau der Nordmainischen S-Bahn“, sagt Stadtrat Thomas Morlock mit Blick auf die bevorstehenden Rodungsarbeiten, die vorgeschaltet für den Bau der Unterführung in der Frankfurter Landstraße notwendig sind.

Weil am 1. März naturschutzrechtlich die Brut- und Setzzeit beginnt, sind auf der nordöstlichen Seite des Bahnübergangs drei Stieleichen zu fällen, ebenso eine Linde und eine Hainbuche. Zudem werden auf der südwestlichen Seite des Bahnübergangs entlang der Frankfurter Landstraße rund 200 Meter Hecke gerodet.

Mit den betroffenen Kleingartenbetreibern hat der städtische Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) gesprochen, dabei herrschte nach den Worten von Betriebsleiter Markus Henrich „eine gute und konstruktive Atmosphäre“. Die jetzige Rodung dient zunächst dazu, dass voraussichtlich ab August bestehende Versorgungsleitungen am jetzigen beschrankten Bahnübergang verlegt werden können. Über den gesamten Bau der Gleisunterführung informiert die Deutsche Bahn als Bauherrin im zweiten Quartal 2019 Bürgerinnen und Bürger.

Das Verlegen der Versorgungsleitungen ist nötig, bevor voraussichtlich Anfang 2020 die eigentlichen, von der DB auszuschreibenden Bauarbeiten beginnen können, die einen Straßenverlauf unter den Gleisen vorsehen. Bis Mitte 2023 soll die Unterführung an Stelle des beschrankten, höhengleichen Bahnübergangs fertig sein. Über diesen Ersatzbau hat die Stadt Hanau 2018 eine Vereinbarung mit der DB Netz AG getroffen.
„Das Freimachen des Baufelds ist auch nötig, damit Flächen für die Baustellenlogistik sowie für neue Fuß- und Radwege geschaffen werden“, erläutert HIS-Betriebsleiter Henrich. Betroffen sind sieben Kleingärten auf dem städtischen Gelände am Klausenweg. Drei der betroffenen Pächter geben aus Altersgründen ohnehin ihre Kleingärten auf oder weil sie einen arbeitsreichen Neuanfang vermeiden wollen. Für drei weitere stehen Ersatzflächen im Bereich der Gesamtanlage zur Verfügung. Ein Pächter überlegt noch, ob er einen Ersatzgarten nimmt oder aufhört.

Insgesamt müssen rund 5700 Quadratmeter Fläche an der Frankfurter Landstraße gerodet oder geräumt werden, davon betreffen etwa 1700 Quadratmeter den Rand der Kleingartenanlage „Klausenweg“. Für die fünf schwindenden Bäume werden fünf Laubbäume mit mindestens 18 Zentimeter Stammumfang als Ersatz gepflanzt. Als Ausgleich für den Eingriff dienen darüber hinaus zehn Nistkästen für Gartenrotschwänze, die in diesem Bereich aufgehängt werden.

Die Unterführung an der Frankfurter Landstraße ist aus HIS-Sicht vor dem Baustart der Nordmainischen S-Bahn nötig. Sobald nämlich dieser ansteht, bedarf es einer Umleitung für die dann gesperrten Maintaler Straße und Burgallee. HIS begründet die Notwendigkeit für das Viadukt mit „Sicherheit und zur besseren Abwicklung des Verkehrs“. Staus auf beiden Seiten der Bahnschranke werden dann der Vergangenheit angehören.
Auf annähernd 30 Millionen Euro schätzen HIS und die DB die Kosten für die Unterführung insgesamt. Dabei beträgt der finanzielle Anteil der Stadt rund 10,5 Millionen Euro, die dafür 4,2 Millionen Euro Fördermittel erwarten kann, so dass mit einem Eigenanteil von letztlich 6,3 Millionen Euro zu rechnen ist. DB und Bund übernehmen etwas mehr als 16 Millionen Euro, örtliche Leitungsbetreiber einen Anteil von knapp 3 Millionen Euro.
In die städtischen Kosten fließt nicht nur der Finanzierungsanteil für die Unterführung ein. Darüber hinaus gilt es den Straßenraum im Knotenpunkt Frankfurter Landstraße/Kastanienallee umzubauen, die Grünflächen zu gestalten und eigene Planungskosten zu übernehmen.

Unter den Schienen wird die Frankfurter Landstraße über rund 230 Meter Länge abgesenkt und in einem Trogbauwerk geführt. Die lichte Höhe in der Unterführung ist im Straßenbereich mit 4,50 Meter geplant. Straße sowie Geh- und Radweg sollen 6,50 Meter breit werden. Um die Gefällstrecke zu mindern und einen barrierefreien Ausbau zu gewährleisten, wird der südliche Rad- und Gehweg im Trogbereich in der Höhe von der Straße abgesetzt; die lichte Höhe beträgt hier 2,50 Meter. Erste Voraussetzung hierfür sind die anstehenden Rodungsarbeiten.

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