Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bauleitplanung der Stadt Erlensee – Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans  „Bleichstraße 45“ Stadtteil Langendiebach (gemäß § 2 Abs 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat in ihrer Sitzung am 31.01.2019 den Beschluss für die Aufstellung des  Bebauungsplans „Bleichstraße 45“ gefasst, sodass nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen kann.

Das Plangebiet ist aus dem Lageplan ersichtlich.

Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geführt.

Das Plangebiet hat eine Grundfläche von weniger als 20.000 m².

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht, da keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Schutzgütern bestehen.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 25.02.2019 bis einschließlich 29.03.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar

im Servicebüro, Erdgeschoss, Zimmer 10

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend)
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen am Nordrand von Langendiebach kleinflächig Wohnbauflächen entwickelt werden.

Diese Bekanntmachung kann ab dem 25.02.2019 auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter, https://www.erlensee.de/aktuelles,bekanntmachungen.html – abgerufen werden.

Zudem können die Verfahrensunterlagen ab dem 25.02.2019 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Erlensee, den 05.02.2019
Magistrat der Stadt Erlensee
gez. Stefan Erb
(Bürgermeister)

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