Aufstellung eines Beteiligungsberichtes gem. § 123a HGO – Beteiligungsbericht 2017 des Main-Kinzig-Kreises liegt vor
Die Stadt Erlensee verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird daher nicht erstellt.
Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises hat uns mitgeteilt, dass der Beteiligungsberichtes des Geschäftsjahres 2017 des Main-Kinzig-Kreises vorliegt.
Gemäß § 123a Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung ist die Unterrichtung der Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form vorgeschrieben.
Die Öffentlichkeit wird darüber informiert, dass der Beteiligungsbericht im Internet auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises unter www.mkk.de eingestellt ist. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Bericht im Bürgerportal des Main-Kinzig-Forums in Gelnhausen, Barbarossastraße 16 – 24, und im Rathaus der Stadt Erlensee, Zimmer 115, einzusehen.
Erlensee, den 08.02.2019
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister