(ab/ea) – Zur öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 31.1.19 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird nachfolgend erläutert.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen
a) des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
b) des Bürgermeisters
2. Anfragen
3. Tätigkeitsberichte über die Arbeit des Seniorenbeirates und des Ausländerbeirates
4. Anordnung der Baulandumlegung im Bereich des Bebauungsplanentwurfs „Fliegerhorst 0.4“
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 17.01.2019
Drucksache 173 / LP 16-21 STVV
Zum Zwecke einer Zufahrtstraße zum Gewerbegebiet „Fliegerhorst“ (Anbindung an die Landesstraße) wird die Baulandumlegung angeordnet. Der Baulandumlegung liegt der Bebauungsplan Fliegerhorst 0.4 zugrunde.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Die Abgrenzung erstreckt sich zwischen der Landstraße „L3193“, der Markwaldsiedlung, dem Gewerbegebiet Fliegerhorst und dem Fallbach. Das Umlegungsgebiet ist in dem beigefügten Lageplan schwarz umrandet dargestellt.
Die vorangegangenen Verkehrsuntersuchungen haben dargelegt, dass eine zweite Erschließungsstraße nicht nur aus verkehrstechnischer Sicht empfehlenswert,
sondern auch für die Leistungsfähigkeit des gesamten Verkehrsnetzes, einschließlich der Leichtigkeit der Verkehrsabläufe auf den klassifizierten Strecken, von sehr hoher Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan „Fliegerhorst 0.4“ ist seit dem 25.08.2018 rechtskräftig. Für die Durchführung der Baulandentwicklung ist eine Neuordnung der Grundstücke im Rahmen einer Umlegung erforderlich.Mit den Eigentümern der Grundstücke werden im Sinne des § 47 BauGB Gespräche geführt
5. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bleichstraße 45“
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 17.01.2019
Drucksache 175 / LP 16-21 STVV
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bleichstraße 45“ soll beschlossen werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll das im Geltungsbereich gelegene Grundstück einer optimierten städtebaulichen Neuordnung als Wohnbaufläche zugeführt werden.
Der beiliegende Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.
Das Plangebiet wird auf einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² baulich verändert. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geführt.
Die südliche Hälfte der ca. 0,2 ha großen Planfläche wurde im Bebauungsplan „Mühlstraße“ 1974 als „reines Wohngebiet (WR)“ ausgewiesen. Das WR hat fehlende, veraltete und zum teils erheblich ausnutzbare Festsetzungen. Eine Begrenzung der Anzahl der Wohnungen war bisher nicht gegeben. Die Festsetzungen sollen nunmehr nach aktuellem Standard als „allgemeines Wohngebiet (WA)“ geregelt und begrenzt werden.
Die nördliche Hälfte wurde in den Bebauungsplan „Gartenanlage und Freizeitgärten beidseits des Fallbachs“ 1998 einbezogen und als „Grünfläche Gärten“ geregelt. Die nördliche Planhälfte soll nunmehr auch als „allgemeines Wohngebiet (WA)“ mit neuen aktuellen Festsetzungen wie die südliche Planhälfte geregelt werden.
Hiermit können dringend benötigte neue Wohnungen in der Stadt Erlensee geschaffen werden.
6. Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung Bebauungsplan „Gewerbepark II Erlensee“
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 17.01.2019
Drucksache 178 / LP 16-21 STVV
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentichkeit soll beschlossen werden. Der „Gewerbepark II Erlensee“ umfasst die Fläche für die Ansiedlung eines Lidl-Logistikzentrums.
7. Neue Hauptsatzung
Drucksache 180 / LP 16-21 STVV
Auf der Grundlage der Muster-Hauptsatzung des Hessischen Städte-und Gemeindebundes (HSGB) wurde die derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Erlensee überarbeitet und soll als neue Satzung beschlossen werden.
8. Neue Entschädigungssatzung
Drucksache 179 / LP 16-21 STVV
Eine neue Entschädigungssatzung, die unter anderem die Anhebung der Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 1 von 15,00 Euro auf 20,00 Euro vorsieht, soll beschlossen werden.
9. Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §100 HGO
Drucksache 176 / LP 16-21 STVV
Aufgrund eines Wasserschadens in dem Gebäude Ravolzhäuser Straße 4 mußten kurzfristig Erschließungsarbeiten auf dem Grundstück Ravolzhäuser Straße 1–3 durchgeführt werden.
Erlensee, den 21.01.2019
gez. Uwe Laskowski
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee
Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.