Online-Antrag ersetzt Weg ins Rathaus: Hanau erweitert digitales Serviceangebot beim Bewohnerparkausweis

(pm/ea) – Die Stadt Hanau erweitert ihr digitales Serviceangebot: Vom 16. Januar an können Hanauer Bürgerinnen und Bürger ihren Bewohnerparkausweis nicht länger nur online beantragen, sondern auch direkt bezahlen und zu Hause ausdrucken.

Die anfallende Gebühr kann mit den gängigen Bezahlarten Giropay, Paydirekt oder PayPal entrichtet werden. „Der ganze Antragsprozess dauert nur noch wenige Minuten und ersetzt den Behördengang vollständig“, freut sich Stadtrat Thomas Morlock über die bürgerfreundliche Neuerung. „Nur wenige Monate nach der Einführung des neuen Bewohnerparkausweises konnten nun gemeinsam mit dem städtischen IT-Service-Center der BeteiligungsHolding GmbH, der ekom21-KGRZ Hessen sowie dem städtischen Revisionsamt und dem Fachbereich Finanzen und Beteiligungen die rechtlichen Fragen abgestimmt, eine online Bezahlmöglichkeit erprobt und in das Fachverfahren integriert werden.“

Möglich ist der Ausbau des Online-Angebots durch die Erweiterung der seit Juni 2018 in den Stadt(teil)läden eingesetzten Software „Civento“ von der ekom21, die es ermöglicht, Prozesse nutzerfreundlich vom Antrag über die Sachbearbeitung und die Bezahlung bis hin zur Bescheid-Erteilung komplett online abzuwickeln. Dabei passt sich das Serviceangebot jedem Endgerät automatisch an und kann somit am Computer, Laptop, Tablet oder per Smartphone genutzt werden.

„Der Gang in die Stadt(teil)läden kann durch das neue Online-Angebot künftig entfallen“, freut sich Morlock. „Nur in wenigen Sonderfällen ist auch weiterhin eine Vorsprache im Stadt(teil)laden nach vorheriger Terminvereinbarung notwendig. Doch auch in diesen Fällen verkürzt sich durch die Online-Beantragung des Parkausweises die Bearbeitungszeit vor Ort.“

Die Beantragung des Bewohnerparkausweises funktioniert mit nur wenigen Schritten. Auf der Internetseite www.bewohnerparken.hanau.de werden die persönlichen Daten und das Fahrzeugkennzeichen eingegeben. Nach der Wahl des Gültigkeitszeitraums können eventuell notwendige Dokumente über das Antragsportal eingescannt und hochgeladen werden. Nach der Zustimmung zur Datenschutzerklärung, folgt die Prüfung der Daten. Dabei werden diese auch mit dem Einwohnermelde- und Zulassungsregister abgeglichen. Sollte ein Antragsteller beispielsweise außerhalb des Bewohnerparkbezirks gemeldet sein, wird er durch das System bereits während der Antragstellung automatisch darauf hingewiesen.
Verläuft die Prüfung erfolgreich, erfolgt eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr kann dann mit den gängigen Zahlungsarten Giropay, Paydirekt oder PayPal einfach, schnell und sicher bezahlt werden. Nach dem Zahlungseingang wird eine elektronische Benachrichtigung verschickt und der neue Bewohnerparkausweis wird innerhalb des Serviceportals als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Datei kann man auf jedem handelsüblichen weißen Papier zu Hause ausdrucken und hält damit den neuen Bewohnerparkausweis sofort in der Hand. Der Datenschutz bleibt dabei immer gewährleistet. Die persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung des Bewohnerparkausweises verwendet. Die Nutzer bewegen sich immer in der abgesicherten Umgebung des Portals und können beispielsweise auch später noch online auf eine Kopie ihres Bewohnerparkausweises zugreifen.

Unverändert bleiben die Gebühren für die Ausstellung eines Parkausweises. Zur Auswahl stehen eine sechs- und zwölfmonatige Gültigkeit. Dabei sind für eine Laufzeit von einem Jahr 30 Euro zu entrichten, sechs Monate kosten 15 Euro. Änderungen schlagen mit einer Gebühr von 10,20 Euro zu Buche.

„Auch Antragsteller, die ein Firmenfahrzeug privat nutzen oder ein auf einen anderen Fahrzeughalter zugelassenes Fahrzeug nutzen und somit selbst nicht Halter des Fahrzeuges sind, können das Online-Angebot in Anspruch nehmen“, erläutert Morlock das neue Verfahren. In diesen Fällen werden jedoch ergänzende Dokumente (z.B. Bescheinigung des Halters, der das Fahrzeug zur Nutzung überlässt) benötigt, die vom Antragsteller über das Portal hochgeladen werden müssen. In diesen Einzelfällen erfolgt die Überprüfung im Anschluss an den Antrag im Stadt(teil)laden durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter. Liegen die Voraussetzung für die Erteilung des Parkausweises vor, wird der Zahlungsvorgang für den Antragsteller angestoßen.

Die alten Bewohnerparkausweise (grüne Vignetten) bleiben bis zum individuell ausgewiesenen Datum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht notwendig. „Erst bei einer neuen bzw. weiteren Beantragung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt“, so Morlock weiter und ergänzt, dass künftig eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises frühestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit möglich ist. Auf dem neuen Bewohnerparkausweis werde dann die Restlaufzeit des bisherigen Parkausweises hinzugerechnet, so dass kein Verlust entstehe. Voraussetzung dafür sei, dass keine Veränderung in der Adresse eingetreten ist und das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges gleichgeblieben ist.
Anspruch auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises haben nach wie vor nur Personen, die in Hanau mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet sind und in einer der Straßen, in denen das Bewohnerparken eingerichtet ist, wohnen und Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eines zugelassenen Personenkraftwagens sind. Eine Ausnahmeregelung ist bei abweichendem Halter möglich: Bei regelmäßiger Nutzung eines Privatfahrzeuges eines Familienangehörigen oder sonstigen Fahrzeughaltern ist eine aktuelle, schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde. Bei regelmäßiger Nutzung eines Firmenfahrzeuges wird eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die Privatnutzung des Firmenfahrzeuges benötigt. Jeder anspruchsberechtigte Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.

„Online Serviceangebote sind aus unserem privaten und beruflichen Umfeld mittlerweile nicht mehr wegzudenken und zu einer Selbstverständlichkeit geworden. So ist der Ausbau elektronischer Dienstleistungen in der Verwaltung der Schlüssel für einen guten Bürgerservice,“ kündigt Stadtrat Morlock an, dass das Online-Angebot weiter zügig ausgebaut werden soll. Als nächstes Angebot wird der Urkunden-Online-Service integriert, mit dem die Kunden Urkunden aus dem Ehe-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister beim Standesamt anfordern und gleich online bezahlen können. Wichtig ist dem zuständigen Dezernenten dabei, dass die Online-Services ein zusätzliches Angebot der Stadtverwaltung sind. „Eine persönliche Beratung vor Ort wird es daher natürlich auch weiterhin geben“, so Morlock abschließend.

⇒www.hanau-aktuell.com

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