Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Unanfechtbarkeit der 1. Vorwegnahme der Entscheidung des Umlegungsplanes „Gewebepark Erlensee II“ gemäß § 71 BauGB

Für das Umlegungsgebiet „Gewerbepark Erlensee II“ in der Gemarkung: Langendiebach, wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur
1. Vorwegnahme gemäß der Beschlussfassung vom 11.12.2018 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Erlensee, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Erlensee, den 17.12.2018

gez.:

Stefan Erb
Bürgermeister

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