(ab/ea) – Zur öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 13.12.2018 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird nachfolgend erläutert.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen
a) des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
b) des Bürgermeisters
2. Anfragen
3. Änderung der Gebührensatzung
Verzeichnis über die Entgelte für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss; dort behandelt am 05.12.2018
Drucksache 165 / LP 16-21 STVV
Die Entgelte für die gebührenpflichtigen Hallennutzungen sollen angepasst werden.
4. Haushaltsplan 2019
1. Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2018 bis 2022
2. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzepts zum Haushalt 2019
3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss; dort behandelt am 05.12.2018
Drucksache 168 / LP 16-21 STVV
5. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung
Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrat vom 20.11.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss; dort behandelt am 05.12.2018
Drucksache 171 / LP 16-21 STVV
Die Abwassergebühren beim Schmutzwasser sollen gemäß Gebührenkalkulation von 2,50 € auf 2,65 € pro m³ verbrauchtem Frischwasser erhöht werden. Beim Niederschlagswasser soll eine Erhöhung von 1,27 € auf 1,30 € pro m² versiegelter Grundstücksfläche erfolgen.
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Erlensee (Abfallsatzung – AbfS)
Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrat vom 20.11.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss; dort behandelt am 05.12.2018
Drucksache 172 / LP 16-21 STVV
Gemäß Gebührenkalkulation sollen nachfolgende Gebühren beschlossen werden:
7. Mögliche Bildung einer Einheitsgemeinde bestehend aus der jetzigen Gemeinde Neuberg und der jetzigen Stadt Erlensee
hier: Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO
Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrat vom 13.11.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss; dort behandelt am 06.12.2018
Drucksache 170 / LP 16-21 STVV
Die Stadtverordnetenversammlung Erlensee soll die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO (Vertreterbegehren) beschließen über die Frage, ob die Gemeinde Neuberg mit der Stadt Erlensee fusionieren soll. Der Bürgerentscheid nach § 8b HGO wird mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass sich die Gemeinde Neuberg und die Stadt Erlensee zu einer neuen Kommune zusammenschließen?“ durchgeführt.
Der Bürgerentscheid soll am 26. Mai 2019, termingleich mit der Europawahl, durchgeführt werden.
Nach § 8b Abs. 1 HGO bedarf der Beschluss der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
8. Bestellung eines Erbbaurechts zu Gunsten des Vereins Selbsthilfe Körperbehinderter Hanau/Gelnhausen e.V.
Drucksache 174 / LP 16-21 STVV
Die Stadt Erlensee soll zu Gunsten des Vereins Selbsthilfe Körperbehinderter Hanau/Gelnhausen e.V. ein Erbbaurecht für in der Gemarkung Rückingen liegende Flurstücke mit der Bezeichnung Langendiebacher Straße 60 für die Dauer von 66 Jahren bestellen.
Der Verein nimmt am Förderprogramm des Main-Kinzig-Kreises „Preisgünstiger Wohnraum im Main-Kinzig-Kreis“ teil und wird in Erlensee weiteren Wohnraum für den Bau einer integrativen Mehrfamilienwohnanlage schaffen.
Erlensee, den 03.12.2018
gez. Uwe Laskowski
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee
Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.