(pm/ea) – Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Magistrat am Montag ein ergänzendes Verfahren für den bereits 2009 beschlossenen Bebauungsplan für den Technologiepark Wolfgang auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, die darin formulierten Gefährlichkeitsmerkmale, die als Ausschlusskriterien für künftige Nutzungen definiert sind, konkreter zu definieren.
Die Stadt Hanau reagiert damit auf die Feststellung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, dass die bisherige Beschreibung mit der Aufzählung der Eigenschaften „sehr giftig oder giftig“, „brandfördernd,“ „explosionsgefährlich“, „entzündlich, hoch- und leichtendzündlich“ oder „umweltgefährlich“ nicht ausreicht, weil sie inhaltlich nicht genug präzise ist.
Hintergrund ist das erneute Bemühen der Firma Nuclear Cargo + Service GmbH (jetzt Daher Nuclear Technologies GmbH), im Technologiepark Wolfgang auf dem Grundstück Rodenbacher Chaussee 6 ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle zu erstellen. Schon im ersten Verfahren, das 2009 vom Bundesverwaltungsgericht abschließend zugunsten der Stadt Hanau entschieden worden war, hatte das Unternehmen die Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle beantragt. Im April 2011 hat NCS einen zweiten Anlauf unternommen und erneut eine Baugenehmigung zur Umnutzung eines vorhandenen Gebäudes beantragt. Dies wurde im Mai 2013 abgelehnt, weil nach Ansicht der Stadt das Vorhaben den vorhandenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1102.1 „Nord-Ost/Technologiepark“ widerspricht. Nach Überzeugung der Stadt ist das geplante Zwischenlager in dem Gewerbegebiet nicht möglich.
Nachdem die Stadt den Bauantrag wieder abgelehnt hat, wurde Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt erhoben, das im Januar dieses Jahres zugunsten von NCS entschieden und die Stadt verpflichtet hatte, die gewünschte Baugenehmigung zu erteilen. Das Gericht führte unter anderem aus, dass es sich bei dem Zwischenlager für radioaktive Stoffe um ein Lagerhaus handelt, das in einem Gewerbegebiet zulässig ist. Dabei hatte das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung jedoch ausgeführt, dass die hier maßgeblichen Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich geklärt sind, und deshalb die Berufung zugelassen.
Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky seinerzeit deutlich machte, „werden wir die Entscheidung des Gerichts auf keinen Fall klaglos hinnehmen. Es ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, wie man zu dem Ergebnis kommen kann, dass der Betrieb eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle, die aus dem gesamten Bundesgebiet stammen, in einem Gewerbegebiet zulässig ist.“ Im März legte die Stadt Berufung ein. „Ein Termin für die mündliche Verhandlung wurde bisher nicht anberaumt,“ so der OB zum aktuellen Verfahrensstand. „An unserer Haltung hat sich jedoch nichts geändert. Wir werden uns mit allen juristischen Mitteln gegen dieses Lager wehren.“
Um sicherzustellen, dass die Stadt eine Baugenehmigung nicht erteilen muss, bevor das ergänzende Verfahren abgeschlossen ist, hat der Magistrat auch eine weitere Veränderungssperre für das Areal beschlossen.