Feststellungsbeschluss
Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 06. März 2016 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Wolfgang Gierhake
wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 zum ehrenamtlichen Stadtrat ernannt. Gemäß § 34 Abs. 3 Nr.2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung festgestellt.
Die nächsten noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Gizela Kavai, hat Mandatsverzicht erklärt.
Ich berufe daher entsprechend § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) den als noch nicht berufenen nächsten Nachrücker dieser Liste festgestellten
Herrn Peter Wittwar, Rüdigheimer Weg 25, 63526 Erlensee
als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathaus Erlensee, Am Rathaus 3, Zimmer 104, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 1. Oktober 2018
gez.
Peter Cord
Gemeindewahlleiter