Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Ordnungsgemäße Befüllung der Restmüllgefäße

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Steine, Pflastersteine, Betonteile, Bauschutt oder bauschuttähnliche Abfälle nicht über die Restmülltonnen oder Restmüllcontainer entsorgt werden dürfen.

Diese Materialien können mechanische Teile im Müllfahrzeug beschädigen, da der Restmüll in Erlensee über sog. Trommelfahrzeuge abgefahren wird. Durch die sich drehende Trommel können bei Eingabe der oben beschriebenen Abfallstoffe in der Trommel Funktionsteile so stark beschädigt werden, dass diese funktionsuntüchtig wird und vom Abfuhrunternehmen daraufhin erhebliche Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher geltend gemacht werden.

Steine, Betonteile und Bauschutt (keine gips- und kalkhaltigen Abfälle) können über den Bauschuttcontainer auf dem Bauhof in geringen Mengen (3-4 Eimer) entsorgt werden.
Größere Mengen hingegen sind über naheliegende Bauschuttaufbereitungsanlagen zu entsorgen (siehe hierzu die Info auf der Rückseite des Abfallkalenders/Müll-ABC). Gleiches gilt auch für zu entsorgende Erde. Auch hier ist ein Eingeben in die Restmüll- oder auch Biomüllgefäße strengstens untersagt. Zum einen werden durch diese zusätzlichen Gewichtsmengen bei der Entsorgung erhebliche Mehrkosten für die Allgemeinheit erzeugt, zum anderen können durch diese die betroffenen Abfallgefäße beschädigt werden.
Abfallstoffe, die keinen Bauschutt darstellen, sind über die Restmülldeponie des Main-Kinzig-Kreises der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Bei Zuwiderhandlungen werden die betroffenen Abfallgefäße nicht geleert und damit für diese die Abfuhr verweigert. Ein späteres Nachfahren dieser Gefäße ist nicht möglich.
Die Stadt Erlensee behält sich vor, im Wiederholungsfall gegen die Verursacher gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Erlensee, den 24.09.2018

Für den Magistrat

Erb
Bürgermeister

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