Offenlegung des Entwurfs der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2018
Gemäß § 98 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2018 in der Zeit vom 23. August bis 03. September 2018 im Rathaus Erlensee, Zimmer 117, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar
Donnerstag, den 23.08.2018 08.30 bis 16.00 Uhr
Freitag, den 24.08.2018 08.30 bis 12.00 Uhr
Montag, den 27.08.2018 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag, den 28.08.2018 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 30.08.2018 08.30 bis 16.00 Uhr
Freitag, den 31.08.2018 8.30 bis 12.00 Uhr
Montag, den 03.09.2018 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr
Erlensee, den 17.08.2018
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister