(pm/ea) – Die Entscheidung, welches Unternehmen künftig die Buslinien der Linienbündel 2 und 6 betreibt, wird weiter auf sich warten lassen. Die 1. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt hat mitgeteilt, dass die Frist im Nachprüfungsverfahren nun zum wiederholten Mal verlängert wird.
Ein möglicher Abschluss ist derzeit für den 28. September angekündigt. Als Begründung werden „Urlaub und mehrere anhängige Nachprüfungsverfahren“ genannt.
Landrat Thorsten Stolz und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann bezeichnen die derzeitige Situation als „insgesamt sehr unbefriedigend“. „Insbesondere für die am Verfahren beteiligten Unternehmen sowie für die Kunden und die Kreisverkehrsgesellschaft bringt dieser Schwebezustand erhebliche Nachteile“, so die gemeinsame Stellungnahme. Eigentlich ist für solche Nachprüfungen ein Zeitraum von fünf Wochen vorgesehen.
Doch schon jetzt verschieben sich ein Ende der Interimslösung und der Beginn eines vertraglich fixierten Regelbetriebs auf das kommende Frühjahr. „Ein künftiger Partner kann erst nach einer rechtsicheren Vergabe die neuen vorgegebenen Fahrzeuge bestellen, weiteres Personal akquirieren und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen“, erläutert die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig. Dafür sei ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Wie Landrat Thorsten Stolz und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann betonen, liegt das Procedere allein in den Händen der Vergabekammer, die das Verfahren führt und über den Einspruch der Firma Heuser entscheidet. Der Main-Kinzig-Kreis und seine juristischen Vertreter haben allen Fristen eingehalten und auf einen zügigen Verlauf hingewirkt.
Zudem liegen die wesentlichen Fakten seit Monaten auf den Tisch und auch wenn die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen ein sensibles Thema sei, so gehörten solche Entscheidungsprozesse zum Tagesgeschäft. Zudem habe das kritisierte Busunternehmen BRH Viabus auch in Hessen schon mehrere Auftragsvergaben erfolgreich und rechtskräftig abschließen können.
Der Landrat und der Verkehrsdezernent machen deutlich, dass es ihnen vor allem um eine rechtssichere und tragfähige Lösung geht. „Der Kreisausschuss und die Kreisverkehrsgesellschaft haben bei der Vergabe sorgfältig gearbeitet und die gesetzlichen Regeln angewandt“, erklären sie und verweisen darauf, dass der Gesetzgeber diesen Wettbewerb auch im Feld des Nahverkehrs ausdrücklich gewollt habe. So müsse sich von der einen Seite auch jedes Handwerksunternehmen bei Auftragsvergaben diesem Vergleich stellen, von der anderen Seite müsse durch die öffentliche Hand jede Bauleistung ab einer gewissen Größenordnung ausgeschrieben werden, so der Kreis. Nicht anders sei das bei einer Ausschreibung von Buslinienbündeln dieser Dimension.
Dabei spiele die Wirtschaftlichkeit des Angebotes neben der Qualität und Sicherheit eine vorrangige Rolle. Es sei zudem selbstverständlich und allgemein üblich, auch die Leistungsfähigkeit und die Referenzen der jeweiligen Anbieter gründlich zu überprüfen. Wie in der Vergangenheit, hat die Kreisverkehrsgesellschaft für das aktuelle Vergabeverfahren ein Fachbüro hinzugezogen. Zudem wurde der Prozess durch qualifizierte Juristen mit Blick auf das europäische Vergaberecht begleitet.
„Die Situation ist für alle Seiten absolut unbefriedigend, weil Rechts- und Planungssicherheit fehlen und somit auch negative Auswirkungen für den aktuellen Busbetrieb die Folge sind“, fassen Thorsten Stolz und Winfried Ottmann zusammen. So muss derzeit im Rahmen der Interimsvergabe auf vorwiegend ältere Busse zurückgegriffen werden. Dies wird sich erst ändern, wenn über die Hauptvergabe entschieden ist und dann die in der Ausschreibung geforderten Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Vor diesem Hintergrund hoffen Thorsten Stolz und Winfried Ottmann im Sinne aller Beteiligten nun zeitnah eine sachgerechte Entscheidung aus Darmstadt.