Unanfechtbarkeit der 1. Vorwegnahme der Entscheidung des Umlegungsplanes „Auf der Beune II“ gemäß § 71 BauGB
In der Baulandumlegung für das Baugebiet: „Auf der Beune II“ in der Gemarkung: Langendiebach, wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur 1. Vorwegnahme gemäß der Beschlussfassung vom 29.05.2018 unanfechtbar geworden ist.
Allen Beteiligten des Verfahrens wurde gemäß § 70 Abs. 1, Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Die Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Erlensee, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Erlensee, den 23.07.2018
gez.:
Stefan Erb
Bürgermeister