Beschluss der 1. Vorwegnahme der Entscheidung des Umlegungsplanes „Auf der Beune II“ gemäß § 76 BauGB
In der Baulandumlegung für das Baugebiet: „Auf der Beune II“ in der Gemarkung: Langendiebach, ist der Umlegungsplan (1.Vorwegnahme), bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 76 Baugesetzbuch durch den Beschluss der Umlegungsstelle vom 29.05.2018 aufgestellt worden. Es wir hiermit bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee eingesehen werden kann. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gleichzeitig wird allen Beteiligten des Verfahrens nach § 70 Abs. 1, Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Erlensee, den 01.06.2018
Stefan Erb
Bürgermeister