Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Quartalsfälligkeiten

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am

15. Mai 2018

die Vierteljahresbeträge für

Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer und
Gewerbesteuervorauszahlungen

fällig werden.

Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.

Erlensee, den 12.05.2018 Der Magistrat
Stadtkasse
gez. Washausen

-Kassenverwalter-

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