Kartierung
Die landesweite Hessische Lebensraum- und Biotop-Kartierung (HLBK) ist das Instrument zur Erfassung der Lebensräume (LRT) gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der gesetzlich geschützten Biotope auf hessischer Gesamtfläche im Rahmen des Landesmonitorings. Ziele dieser Erfassung sind die Datenbereitstellung zur Erfüllung der Berichtspflicht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie, die Aktualisierung der bereits vorliegenden Datengrundlagen, die Schaffung von Grundlagen für das FFH-Gebietsmanagement und das Erkennen von Veränderungen des Erhaltungszustands von Lebensräumen. Außerdem dient die Kartierung der flächenbezogenen Datenbe-reitstellung zu den nach dem Bundes- und dem Landesnaturschutzge-setz (§ 30 Abs. 2 BNatSchG und § 13 HAGB-NatschG) geschützten Biotopen.
In diesem Rahmen findet 2018 eine Kartierung in ausgewählten Bereichen statt (Karte siehe Homepage des HLNUG oder Auslage im Rathaus Ihrer Stadt bzw. Gemeinde). Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke im Außenbereich zwischen dem 01.05.2018 und dem 31.12.2018 aufgesucht werden. Den dazu beauftragten Kartierern ist laut Hessischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§ 20 HAGBNatschG -Duldungspflichten-) erlaubt diese Flächen im Außenbereich zu betreten. Sie sind in die besondere Methode der Bestandserfassung eingewiesen und haben sich im Laufe der letzten Jahre besondere Spezialkenntnisse für die Kartierung und detaillierte Kenntnisse vor Ort erworben. Sie werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen. Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Einschränkungen für die Eigentümer oder Bewirtschafter der betroffenen Flächen. Die kartierten Biotope und Lebensräume können voraussichtlich im Jahr 2019 im Internet (Naturegviewer: http://natureg.hessen.de) eingesehen werden.
Beauftragt und koordiniert wird die Kartierung durch die Abteilung Naturschutz des HLNUG in Gießen (Tel.: 0641-4991-264). Falls Sie an genaueren Informationen interessiert sind, können Sie sich gerne per E-Mail, Brief oder telefonisch an Frau Frahm-Jaudes (-267) und Frau Wude (-269) wenden.
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Abteilung Naturschutz
Europastr. 10
D-35394 Gießen
Tel.: +49(0)641 4991-264
Fax: +49(0)641 4991-260
E-Mail: naturschutz@hlnug.hessen.de
Internet: www.hlnug.de
Erlensee, den 07.05.2018
Der Magistrat
der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister