(pm/ea) – Im Rahmen der öffentlichen Diskussion rund um ein weiteres Zwischenlager in Hanau erklärt Umweltministerin Priska Hinz: „Der in Hessen anfallende radioaktive Abfall wird in Biblis und in den bestehenden Hallen in Hanau zwischengelagert. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Zwischenlagerungskapazitäten nicht erforderlich.“
Aus Sicht der Landesregierung sollte die Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Material grundsätzlich und in allen Bundesländern standortnah erfolgen, damit weite Transportwege vermieden werden und einzelne Regionen nicht unnötig belastet werden.
Die Firma DAHER NT betreibt in Hanau ein Zwischenlager. Durch einen Umbau am Standort hat die Firma weitere Lagermöglichkeiten erschlossen und einen Antrag für die Nutzung gestellt. Das Bauaufsichtsamt Hanau hat die dafür erforderliche baurechtliche Genehmigung bisher nicht erteilt. Die Stadt Hanau und die Firma DAHER NT befinden sich deshalb in einem Rechtsstreit.
„Zum jetzigen Zeitpunkt steht keinesfalls fest, dass das Zwischenlager in Hanau erweitert wird“, teilte Umweltministerin Priska Hinz mit. Sofern die Stadt Hanau letztinstanzlich vor Gericht unterliegen sollte, müsste erst eine strahlenschutzrechtliche Prüfung durch das Umweltministerium, als zuständige Genehmigungsbehörde, durchgeführt werden. „Falls es dazu kommt, werden wir ergebnisoffen nach Recht und Gesetz prüfen“, ergänzte Hinz.
Die Landesregierung sieht die besondere Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger Hanaus durch die bisherigen Atomanlagen und unterstützt ausdrücklich, dass die Stadt Hanau seit vielen Jahren darum bemüht ist, neue Firmen mit zukunftsträchtigen Technologien anzusiedeln. „Dabei ist die nicht erforderliche Erweiterung eines Zwischenlagers alles andere als hilfreich“, so Ministerin Hinz.