„Von der Idee zum fertigen Bebauungsplan“ – Mit Städteplaner Thomas Egel unterwegs im Fliegerhorst

(ms/ea) – Der Fliegerhorst ist seit einigen Jahren das Top-Thema in der Stadt Erlensee. Seit dem Abzug der Amerikaner hat sich das Gelände enorm verändert. Erlensee Aktuell war mit Städteplaner Thomas Egel im Fliegerhorst unterwegs und hat einmal „hinter die Kulissen“ seiner umfangreichen Planungsarbeit geschaut.

Seit 34 Jahren arbeitet Thomas Egel als Architekt und Landschaftsplaner, vor 20 Jahren gründete er die „Planungsgruppe Thomas Egel – Architekturbüro für Städtebau und Landschaftsplanung“ in Langenselbold und ist seitdem selbstständig. Die Stadt Erlensee betreut er seit 18 Jahren und war unter anderem für die Projekte Neue Mitte, das Wohngebiet vor dem neuen Friedhof in Langendiebach, die Umgestaltung der Leipziger Straße, die Entwicklung des Gewerbeparks Erlensee sowie für die Baugebiete Büchensaal und Am Kreuzweg planerisch tätig.

Standort des Titelbildes: Bereits in Betrieb: DACHSER Food Logistics

Im Jahr 2005 wurden erste Ideen für den Fliegerhorst entwickelt, nachdem sich Gerüchte um einen bevorstehenden Abzug der Amerikaner verdichteten. Nach dem dann 2007 erfolgten Abzug wurde eine Flächennutzungsplanänderung mit einem ersten Grobkonzept entworfen, 2009 gab es erste Pläne für das Sportzentrum.

Wie Thomas Egel erläuterte, war der Fliegerhorst – wie jede andere Militärfläche – im Raumordnungsplan als Weißfläche ausgewiesen, sprich: nicht beplant. Daher wurde zunächst von den beiden Kommunen Bruchköbel und Erlensee eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um zu klären, was man mit dem Gelände anfangen will.

„Man muss daran denken, dass dies zu der Zeit der großen Weltwirtschaftskrise geschah. 2008 war der Gewerbepark Erlensee zu zwei Dritteln verkauft, wenig später waren die Flächen wieder frei. Es war eine schwierige Zeit und auch eine trockene Zeit für Planungsbüros. Da lief nichts! Und in dieser Zeit begann man sich Gedanken zu machen über eine 100 ha große Fläche, die man als Gewerbepark Fliegerhorst vermarkten wollte. Zur gleichen Zeit wurden die Militärflächen in Hanau frei“, so Thomas Egel.

Im Bau: Logistikhallen hinter dem Fußballzentrum

Standort: Logistikhallen hinter dem Fußballzentrum

Viele Ideen für den Fliegerhorst

Zunächst wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Idee entwickelt, flächendeckend das Gelände für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen, alle Gebäude und auch die Start- und Landebahn.

Danach gab es Anfragen von Firmen, die die Start- und Landebahn nutzen wollten. Politisch wollte man jedoch keinen Flugverkehr mehr haben, daher wurde diese Idee auch nicht weiterverfolgt.

Den Fliegerhorst als Wohngebiet zu nutzen, also als dritten Stadtteil, verwarf man ebenfalls ganz schnell, da man aufgrund der fehlenden Infrastruktur das Risiko einer Ghetto-Bildung als zu hoch betrachtete. Zumal man damals auch davon ausging, dass man zukünftig keine weiteren Wohnungen mehr benötige.

Thomas Egel: „Die damalige Geisteshaltung bei den Planungen war so, dass man wirklich davon ausging, man brauche weder Gewerbe noch Wohnungen. Der jetzt gültige Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) beruht auf Vorplanungen von 2005, also aus jener Zeit. Dass sich die Welt seitdem komplett verändert hat und sich die Annahmen als völlig falsch erwiesen haben, ist ein Phänomen, dass eigentlich heute ausführlich diskutiert werden müsste, um aus den damaligen Fehlern zu lernen. Dies geschieht jedoch zu meiner großen Verwunderung nicht.“

2015 wurde das Thema „Wohnraum schaffen“ vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise wieder aktuell. Hätte man damals die Housing Area dafür genutzt, wäre dies mit Sicherheit ein sozialer Brennpunkt geworden.

Letztlich war man nach allen Überlegungen zu dem Schluss gekommen, den Fliegerhorst gewerblich zu entwickeln.

Der alte RegFNP sah im Westen eine große Rechtecksfläche vor. Hier wollte sich damals die Firma Amazon ansiedeln. Insgesamt waren 30 ha für Gewerbe vorgesehen, der Rest entfiel auf Logistik. Die Flächenverhältnisse waren vorgegeben und haben sich auch nicht geändert, nachdem die Aufteilung auf die Dreiecksfläche vorgenommen wurde nach Vorgaben des Denkmalschutzes. Dieses Verhältnis gilt auch heute noch.

Hier läuft die Planung: Das zukünftige Gelände der Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg

Zukünftiger Standort „Wilhelm Brandenburg“

Bauleitplanung

Wenn ein Bauherr auf einer Grundstücksfläche eine Firma bauen möchte, muss als erstes geprüft werden, welche Vorgaben der Reg FNP macht, sprich, ob dieses Vorhaben mit den Vorgaben vereinbar ist.

Danach wird ein Bebauungsplan erstellt.

Falls es sich bei dem Gebiet um kein ausgewiesenes Gewerbegebiet handelt, muss eine Umwidmung beantragt werden. Diese erfolgt durch übergeordnete Behörden, wie das RP Darmstadt und der Planungsverband.

Zu beachten ist unter anderem, ob die Fläche in einem Regionalen Grünzug liegt oder in einem Vorranggebiet für die Landwirtschaft, ob es in einem Landschafts- oder einem Naturschutzgebiet liegt.

„Die Überprüfung einer Fläche nimmt in der Regel einen Zeitraum von etwa 2 Jahren in Anspruch. Manchmal kann es nötig werden, eine Änderung des RegFNP zu beantragen, bevor man einen Bebauungsplan erstellen kann“, so Thomas Egel.

Zu planen ist beispielsweise, wie die Fläche erschlossen werden soll. Zu beachten ist unter anderem der Artenschutz. Dazu wird in der Regel ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben.

Thomas Egel: „Hier kann es nötig werden, dass im Falle der Entdeckung seltener Tierarten eine Umsiedlung zu erfolgen hat. Ein Beispiel dazu: Wanderfalken wurden aus dem Fliegerhorst umgesiedelt. Sie haben in Nistkästen bei der Firma Gebr. Heinemann eine neue Heimat gefunden. Auf dem zukünftigen Brandenburg-Gelände im Fliegerhorst werden zum Beispiel Eidechsen umgesiedelt, bevor die Bauarbeiten starten können.“

Diese Fläche im Fliegerhorst wird als neuer Lebensraum für umgesiedelte Eidechsen hergerichtet

Der Artenschutz wird über das EU-Recht geregelt, welches spezielle Tierarten aufführt, die darunter fallen und entsprechend beachtet werden müssen.

Daneben gibt es nach dem Baugesetzbuch das Thema „Ausgleichsflächen“. Bei nötig werdenden Versiegelungen müssen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Der für den „Grünteil“ des Fliegerhorstes zuständige Bundesforst (eine Unterabteilung der BImA) hat vom Zweckverband Fliegerhorst bis jetzt finanzielle Mittel in Höhe von rund 2 Mio Euro für Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen erhalten.

Galloway Rinder im Fliegerhorst

Naturidylle neben dem Gewerbepark

Geschaffen wurden damit unter anderem Biotope und Nistplätze sowie Ersatzlebensräume. Auch die jetzt dort erfolgte Ansiedlung von Galloway Rindern wurde damit finanziert.

Bebauungsplan

Im Entwurf eines Bebauungsplans werden Festlegungen getroffen bezüglich der Bebauungsdichte, der Gestaltung, wie der Kanal verlaufen wird und ob die Kläranlage groß genug ist und viele weitere Punkte.

Dieser Entwurf wird im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt und den sogenannten Trägern öffentlicher Belange (TÖB)  – Naturschutzbehörde, Denkmalschutzbehörde und viele weitere – aktiv bekanntgegeben, die jeweils Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Wichtig ist hierbei besonders, dass alle TÖB informiert werden.

Außerdem können betroffene Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben.

Danach werden diese bewertet und fließen je nach Relevanz in die weitere Planung ein. Bei der Bekanntgabe des Bebauungsplans wird dieser erneut ausgelegt und das gleiche Verfahren wie oben angewendet.

„Alle Stellungnahmen müssen im übrigen beachtet und bewertet werden. Was noch wichtig ist: Mit der zweiten Offenlegung verfallen die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung. Sollten von den Einwendern und TÖB diese aufrechterhalten werden, müssen diese erneut abgegeben werden. Bei dem Verfahren der geplanten Südostanbindung an den Fliegerhorst erhalten die Einwender übrigens eine Mitteilung der Kommune mit der Frage, ob die Stellungnahme aufrecht erhalten bleiben soll, da diese ansonsten im zweiten Verfahren wegfalle. Das ist normalerweise in einem solchen Verfahren nicht üblich und gegenüber den Bürgern von Seiten der Kommune wirklich fair“, so Thomas Egel.

Der gesamte Abwägungsprozess muss völlig fehlerfrei sein. Die abschließende Abwägung wird dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Dieses beschließt dann den Bebauungsplan als Satzung, was vergleichbar ist mit einem neuen Gesetz.

Dieser Bebauungsplan wird erneut bekanntgegeben und nach einer Einspruchsfrist rechtskräftig. Erst dann können die Bagger anrollen.

Insgesamt ist die Aufstellung eines Bebauungsplans neben den eigentlichen Planungen ein komplizierter Abstimmungs- und Abwägungsprozess, der zudem völlig transparent und fehlerfrei verlaufen muss. So werden bei den beschriebenen öffentlichen Auslegungen sämtliche Planungsunterlagen und alle erstellten Gutachten für jeden zur Einsicht freigegeben.

„Da wir diese während der Offenlegung auch über das Internet freischalten, war es noch nie so einfach wie heute, sich umfassend zu informieren. Gleichwohl muss man dabei neben dem Interesse auch einige Zeit investieren, denn die Unterlagen sind sehr umfangreich, stellen jedoch auch einen wahren Fundus an Informationen dar“, so Thomas Egel abschließend.

Auf dem Titelfoto: Thomas Egel vor DACHSER Food Logistics

Fotos: Markus Sommerfeld

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