Bekanntmachung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.4“ Nr. 35 F
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat seiner Sitzung am 27.03.2018 den ergänzenden Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.4“ gemäß § 2 (1) BauGB und zur Durchführung der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 16.04.2018 bis einschließlich 18.05.2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar
im Servicebüro, Erdgeschoss
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend)
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.4“ soll eine neue Südostanbindung zum ehemaligen Fliegerhorst planungsrechtlich geregelt werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
Verkehrsgutachten, Februar 2017
Lärmgutachten, November 2017
Artenschutzrechtliches Gutachten aus dem Jahr 2015 und 2017.
Landschaftsplan zum Bebauungsplan März 2018
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 14.03.2018)
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 26.02.2018)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft.
finden sich in der Begründung zur Auslegung
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Käfer etc., Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu: Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 14.03.2018)
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 19.02.2018)
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Altlasten, Kampfmittel, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Wasserversorgung, Kanal Kläranlage, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 14.03.2018)
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 19.02.2018)
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima, Klimaschutz und Emissionen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen,
finden sich in der Begründung zur Auslegung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
in der Begründung zur Auslegung
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 19.02.2018)
in der Stellungnahme des Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 26.02.2018)
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Die Verfahrensunterlagen können unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.
Erlensee, den 03.04.2018
Der Magistrat
der Stadt Erlensee
gez. Stefan Erb
(Bürgermeister)