(pm/ea) – Der Kreistagsabgeordnete Birol Avci (Grüne, Landtagskandidat) und Monika Nickel aus der Fraktion der Grünen in Hanau übergaben im Rathaus die Petition mit den Unterschriften vom mehr als 1200 Bürgerinnen und Bürgern an Oberbürgermeister Claus Kaminsky.
Rund vier Wochen konnten Bürgerinnen und Bürger via www.openPetition.de die Petition gegen ein neues Zwischenlager für Atommüll digital unterzeichnen. Auch analoge Unterschriftenlisten kursierten zeitgleich. Insgesamt 1233 Menschen sprachen sich gegen die weitere Lagerung von Atommüll in Hanau aus.
„Auch seitens der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien besteht Einigkeit, dass in einem Gewerbegebiet ein weiteres Atommülllager nicht gebietsverträglich ist“, bekräftigte OB Kaminsky. Er danke den Grünen, dass sie außer den politischen Willen kund zu tun, auch die Petition gestartet und so Bürgerinnen und Bürger die Chance zur Meinungsäußerung gegeben hätten. „Die vielen Unterzeichnenden bestätigen, dass es in der Stadt einen hohe Solidarität unter den Bürgern für die städtische Entscheidung gibt“, sagt Kaminsky. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts auf keinen Fall klaglos hinnehmen. Im Zweifelsfall gehen wir wieder bis vor das Bundesverwaltungsgericht.“ Es sei nicht nachvollziehbar, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt zu der Auffassung gelangen kann, dass der Betrieb eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle, die aus dem gesamten Bundesgebiet stammten, in einem Gewerbegebiet zulässig sei, so Hanaus Oberbürgermeister. Der Begriff „Zwischenlager“ sei zudem verharmlosend. „Solange das Endlagerproblem nicht endgültig geklärt ist, laufen wir Gefahr, dass aus dem Zwischenlager ein Endlager wird“, fürchtet auch der Grüne Landtagskandidat Birol Avci.
Hintergrund:
Das Unternehmen NCS hatte 2005 einen Bauantrag zur Umnutzung des Gebäudes 15 in ein Zwischenlager für radioaktive Abfällen aus dem gesamten Bundesgebiet im Industriepark Wolfgang gestellt. Nach einem längeren Rechtsstreit, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2009 zugunsten der Stadt Hanau entschieden, das Zwischenlager war nicht zulässig.
NCS hatte im April 2011 dann erneut eine Baugenehmigung zur Umnutzung eines Gebäudes als Zwischenlager für radioaktive Abfälle beantragt. Dies wurde im Mai 2013 abgelehnt, weil nach Ansicht der Stadt das Vorhaben den vorhandenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1102.1 „Nord-Ost/Technologiepark“ widerspricht. Darin wird geregelt, dass in dem Gebiet bestimmte Stoffe nicht gelagert werden dürfen. Das von NCS geplante Zwischenlager für radioaktive Abfälle widerspricht diesen Festsetzungen, außerdem ist in einem Gewerbegebiet grundsätzlich ein Zwischenlager für radioaktive Stoffe nicht gebietsverträglich.
Gegen diesen abschlägigen Bescheid hat NCS im März 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt erhoben. Dort fand im Januar dieses Jahres die mündliche Verhandlung statt, an deren Ende die Entscheidung zugunsten von NCS stand.
Die Stadt Hanau hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, wonach dem Unternehmen NCS die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle zu erteilen ist, Berufung einlegen. Der Magistrat hatte sich für die Einlegung von Rechtsmitteln ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung selbst ausgeführt, dass die hier maßgeblichen Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich geklärt sind, und deshalb die Berufung zugelassen.