(pm/ea) – Wer ein Elektro-Auto fährt, soll künftig an Hanaus Innenstadt-Straßen mit Bezahlautomat gebührenfrei parken können. So sieht es vom 1. Mai an der jüngste Nachtrag zur Parkgebührenordnung vor, die den Magistrat passiert hat und nun noch von Ortsbeiräten und Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.
Mit der Neuregelung soll auch die sogenannte Brötchentaste für 15 Minuten Gratisparken wegfallen. Zudem beabsichtigt der zuständige Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) auf Park-and-Ride-Platz auch Wochenkarten anzubieten und speziell auf dem am Hauptbahnhof-Nord (Boschstraße) die Tagesgebühr von 2 auf 3 Euro zu erhöhen.
„Damit sind wir am Hauptbahnhof immer noch kostengünstiger als die Deutsche Bahn“, stellt Stadtrat Thomas Morlock einen Gebührenvergleich an. Denn auf DB-Parkplätzen am Hauptbahnhof kostet die Tageskarte 3,50 bis 5 Euro.
An der Boschstraße soll es künftig auch Tickets für zwei, drei oder vier Tage geben, ebenso für eine und für vier Wochen. Die Variante für vier Wochen ist mit 40 Euro veranschlagt. Auf der anderen Hauptbahnhof-Seite in der Auheimer Straße ist die Einteilung nach Mehrtages- und Wochentickets ähnlich vorgesehen; die Karte für vier Wochen soll dort 30 Euro kosten. Am Steinheimer Bahnhof und am Bahnhof Wilhelmsbad ist das vierwöchige Parken nach der Vorlage schon für 15 Euro möglich. Am Westbahnhof kosten 24 Stunden pauschal zwei Euro.
Diese Regelung gilt laut Vorlage auch für den Parkplatz neben dem Parkhaus am Heinrich-Fischer-Bad. Auf den Parkplätzen in der Innenstadt kosten je angefangene 7,5 Minuten 20 Cent, also eine Stunde 1,60 Euro.
Die Mindestgebühr fällt gegenüber der bisherigen Regelung von 40 auf 20 Cent. „Dahinter steckt ein gewisses Entgegenkommen für diejenigen, die bisher die Brötchentaste nutzten“, erklärt Morlock. Dieses Gratis-Angebot fällt weg, weil es bisher nicht in allen Straßen, sondern nur in ausgewählten möglich ist. „Das hat Parker in Straßen ohne Brötchentaste schlechter gestellt, und die Stadt hat das Gratisangebot bezuschusst“, erläutert der Stadtrat weiter. Dadurch habe es jährlich rund 24.000 Euro Mindereinnahmen gegeben.
Auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes kann die Stadt Hanau Parkende mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen bevorrechtigen und von der Parkgebühr befreien. Das soll nun mit der neuen Gebührenordnung befristet bis Ende 2020 geschehen; entsprechende Informationen werden an den Parkscheinautomaten angebracht. Halter von Fahrzeugen mit dem Kennbuchstaben „E“ auf dem Nummernschild müssen per ausgelegter Parkscheibe ihr Ankunftszeit angeben.