Ein Aprilscherz wird Realität: Drohnen im Testbetrieb bei der Polizei Mittelhessen

(pm/ea) – Ein Aprilscherz aus dem Jahr 2016 der Mittelhessischen Polizei ist nun zur Realität geworden. Seit Anfang Februar nimmt die Polizei in Mittelhessen an einem bis Ende Juli andauernden Pilotprojekt zur Erprobung von Drohnen im Polizeieinsatz teil und ist damit mit modernster Technik ausgestattet.

Ende Januar gab Staatssekretär Werner Koch bei der Polizeifliegerstaffel in Egelsbach, die das Drohen-Pilotprojekt fachlich leitet und begleitet, den Startschuss für das Projekt. Beamte aus drei hessischen Polizeipräsidien (Nord-, Mittel- und Südhessen) wurden bei der Fliegerstaffel ausgebildet, um die Drohnen in ihren Zuständigkeitsbereichen einsetzen und erproben zu dürfen. Die Erfahrungen aus dem Projekt werden zeigen, ob und wie Drohnen in Zukunft die Polizeiarbeit unterstützen können.

„Gegenüber technischem Fortschritt und Neuerungen sind wir immer aufgeschlossen, er steigert nicht nur unsere Einsatzmöglichkeiten, sondern auch die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betont Polizeipräsident Bernd Paul bei der Vorstellung der Drohne in Mittelhessen. „Drohnen können von der Polizei vielfältig eingesetzt werden. Ich habe keinen Zweifel daran, dass sie schon bald zum Standard der polizeilichen Einsatzmittel zählen werden. Umso mehr freut es mich, dass unser Präsidium bereits jetzt die neue Technik im Rahmen des Probebetriebes zum Einsatz bringen kann.“

Die dem Polizeipräsidium Mittelhessen zur Verfügung stehende Drohne wird zunächst von zwei Kollegen der Autobahnpolizei Mittelhessens geflogen werden. Polizeihauptkommissar Dirk Bepler und Polizeioberkommissar Jörg Kurzkurt wurden hierzu zum Luftfahrzeugfernführer ausgebildet.

Alle Organisationbereiche der Polizei in Mittelhessen werden die Drohnenpiloten mit der modernen Technik unterstützen. Deutlich günstiger als Hubschrauber können die Drohnen vor allem zur Fertigung von Übersichtsaufnahmen eingesetzt werden. Nach schweren Unfällen, bei Kapitaldelikten und zur Gefahrenabwehr, etwa bei austretenden Gefahrstoffen, ist dies beispielsweise denkbar.

Dabei gibt es verschiedenste Vorschriften und rechtliche Regelungen zu beachten. Flüge über Menschenansammlungen sind beispielsweise nicht erlaubt. Auch die Flughöhe ist zunächst auf 50 Meter beschränkt und das Fliegen nur auf Sicht bei Tag erlaubt.

In der Erprobung kommt als Drohne die Yuneec Typhoon H520 zum Einsatz. Das Abfluggewicht des Hexacopter liegt bei etwas unter zwei Kilogramm.

Auf dem Foto: Drohnenaufnahme eines nachgestellten Unfalls

Foto: Polizei

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