Öffentliche Mahnung
(ab/ea) – Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Februar 2018 folgende Abgaben fällig waren:
Grundsteuer I. Quartal 2018
Müllabfuhrgebühren I. Quartal 2018
Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2018
Hundesteuer I. Quartal 2018
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 02. März 2018 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen.
Nach dem 02. März 2018 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Erlensee, den 23. Februar 2018
Der Magistrat
gez. Washausen
-Kassenverwalter-