(ab/ea) – Quartalsfälligkeiten
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am
15. Februar 2018
die Vierteljahresbeträge für
Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen
fällig werden.
Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.
Erlensee, den 02.02.2018 Der Magistrat
Stadtkasse
gez. Washausen
-Kassenverwalter-