(pm/ea) – Die Kreisverwaltung rät in einer Pressemitteilung zu größtmöglicher Vorsicht im Umgang mit Firmen, die an der Haustür ihre Dienste für Dachreparaturen anbieten. Zuvor hatte auch schon die Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern vor dem Vorgehen sogenannter „Dachhaie“ gewarnt.
Dabei handelt es sich um Firmen, die quasi im Vorbeigehen Schäden am Dach feststellen und bei den Bewohnern dringend zur Reparatur raten. Dies erfolgt häufig ohne Kostenvoranschlag oder zum meist deutlich überteuerten Pauschalpreis. Durch den Aufbau von Druck sollen die – meist bereits etwas älteren – Hausbesitzer das Angebot direkt unterschreiben, sich erst gar keine anderen Angebote einholen und auch möglichst schnell bar bezahlen.
Aus gegebenem Anlass unterstreicht der Main-Kinzig-Kreis diese Warnung. In einem aktuellen Fall seien Dacharbeiten durch eine Firma aus dem süddeutschen Raum bereits begonnen worden. Das fragliche Treiben wurde der für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständigen Stelle der Kreisverwaltung durch eine aufmerksame, ortsansässige Firma angezeigt und zur Vermeidung von Schäden rechtzeitig unterbunden. Es existieren deutliche Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen der Szene der „Dachhaie“ zuzuordnen ist.
Bei einer Überprüfung stellten die Kontrolleure des Kreises fest, dass der ausführende Betrieb keine Eintragung in die Handwerksrolle vorweisen konnte. Diese ist jedoch für gefahrgeneigte Tätigkeiten wie das Dachdecker-Handwerk bei einem stehenden Gewerbe zwingend vorgeschrieben. Bei Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz drohen Geldbußen bis 50.000 Euro sowie die Wegnahme des Gewinns. Wenn ein solcher Betrieb wissentlich beschäftigt wird, drohen auch dem Auftraggeber Geldbußen bis zur vorgenannten Höhe.
Nach Auskunft eines lokalen Dachdecker-Betriebes sei bereits bei einigen Hausbesitzern aus dem Gelnhäuser Umland eine Person mit schwäbischem Dialekt vorstellig geworden und habe solche Angebote unterbreitet. „Wer ein fragliches Angebot erhält oder an der Haustür zur Reparatur gedrängt werden soll, dem ist zu raten, nichts zu unterschreiben und die Ruhe zu bewahren“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler. Der Firmenvertreter solle aufgefordert werden zu gehen. Wenn es dem Hausbesitzer möglich ist, sollte er sich das Kennzeichen oder die Daten des Betriebes notieren. Anschließend bittet der Kreis, dass der Fachbereich Gewerbewesen des Main-Kinzig-Kreises unter der Rufnummer 06051 8514309 beziehungsweise per Mail an gewerbeamt@mkk.de verständigt wird. Ansprechpartner ist auch die lokale Kreishandwerkerschaft.