(pm/ea) – Ab sofort kann dank der Implementierung eines neuen Moduls in das Programm OWi21 jeder, der wegen einer Ordnungswidrigkeit von der Stadt angeschrieben wird, sofort Einsicht in den eigenen Vorgang nehmen.
„Eine intelligente und damit an die Bedürfnisse der Bürgerschaft und Verwaltung angepasste Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für die positive Entwicklung einer wachsenden Stadt wie Hanau. Vor diesem Hintergrund genießt die Nutzung der technischen Möglichkeiten, die sich aus der wachsenden Digitalisierung ergeben können, hohen Stellenwert.“ Stadtrat Thomas Morlock, seit Juli für diese Sonderaufgabe verantwortlich, sieht in dem jüngst realisierten Projekt in der digitalen Verwaltungswelt nach eigenen Worten ein hervorragendes Beispiel dafür, wie alle Beteiligten von dieser Ergänzung des Dienstleistungsangebotes profitieren.
Das Verfahren dazu ist denkbar einfach. Mittels eines QR-Codes, der auf dem städtischen Schreiben ausgewiesen ist, oder der manuellen Eingabe der angegebenen Internetadresse erreicht man eine Eingabemaske. Die Zugangsdaten sind ebenfalls dem Schreiben zu entnehmen. Nach dem erfolgreichen Log-In kann man alle zur Ordnungswidrigkeit gespeicherten Daten einsehen. „Wer nach der Prüfung der Unterlagen der Ansicht ist, dass der Vorwurf unberechtigt ist, kann unmittelbar reagieren und online im Rahmen der Anhörung Stellung nehmen“, so Thorsten Wünschmann, Leiter des Ordnungsamtes und ergänzt, dass auf diese Weise einerseits die Papierflut eingedämmt und Zeit gespart werden könne. „Gleichzeitig erfährt der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin ohne postalische Umwege zeitnah von dem Einspruch, so dass auch das Verfahren insgesamt beschleunigt wird.“
Eine weitere Hoffnung des Ordnungsamtsleiters ist, dass die Zahl der Einsprüche beispielsweise bei Temposündern zurückgehen könnte. „Auf dem städtischen Schreiben zur Anhörung wird künftig wie schon heute bei Bußgeldbescheiden ein Foto des Fahrers oder der Fahrerin zu sehen sein,“ kündigt Wünschmann an. Das könnte, so die Annahme, dazu führen, dass die Akzeptanz größer sei als ohne diesen Nachweis. „Denn jeder Einspruch verursacht zusätzliche Arbeit.“
Immerhin 96.084 Verwarngeldverfahren hat das Ordnungsamt der Stadt Hanau im vergangenen Jahr einleiten müssen. Darunter fallen neben Temposündern und Falschparkern auch Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung oder das illegale Ablagern von Müll. In 21.090 Fällen haben die betroffenen Personen Einspruch eingelegt. In jedem vierten Fall wurde diesem stattgegeben, alle übrigen wurden an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet.
Nach der erfolgreich eingeführten Online-Terminvergabe im Stadtladen und den Stadtteilläden ist die Anhörung via Internet ein weiterer Schritt, um die Stadtverwaltung auf dem Wege der Digitalisierung weiter voranzubringen, kommentiert Stadtrat Morlock und unterstreicht, dass nach dem kontinuierlichen Ausbau bis zum Jahre 2022 am Ende rund 500 digitale Dienstleistungen zur Verfügung stehen werden.
Bei allen Erleichterungen, die heute und künftig mit den Online-Angeboten der Stadt einhergehen, gilt nach Worten von Stadtrat Morlock jedoch immer die Maxime, dass der digitale Weg nur eine Erweiterung des Dienstleistungsangebotes ist. „Jeder, der auf die althergebrachte Weise in Schriftform seinen Einspruch formulieren oder sein Anliegen im persönlichen Kontakt klären will, kann dies auch weiterhin tun.“
Foto: Stadt Hanau