(pm/ea) – Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren betreffend den Tod eines im Jahr 2014 im Alter von drei Jahren verstorbenen Jungen ist von der Staatsanwaltschaft Hanau eingestellt worden. Bei sieben Ärzten war zu überprüfen, ob sie durch Unterlassen von Behandlungsmaßnahmen fahrlässig den Tod des Jungen (mit-)verschuldet hatten.
Bei sechs der Beschuldigten hatte sich das Kind in kinder- und HNO-ärztlicher Behandlung befunden, bei einem der Beschuldigten handelt es sich um einen nach Reanimationsmaßnahmen eingesetzten Notarzt. Insbesondere zwei Ärztinnen des Klinikums Hanau, wo der Junge kurze Zeit vor seinem Tod anlässlich einer geplanten Rachenmandel-Operation vorgestellt worden war, legen die Eltern des Jungen zur Last, ihn nicht stationär aufgenommen und überwacht zu haben.
Keinem der Beschuldigten war jedoch ein Mitverschulden am Tod des Kindes nachzuweisen. Sämtliche von der Staatsanwaltschaft mit der Begutachtung beauftragten medizinischen Sachverständigen kamen zu dem Ergebnis, dass für keinen der Ärzte ein lebensbedrohlicher Zustand des Jungen feststellbar und vorhersehbar war.