(pm/ea) – Landrat Thorsten Stolz hat die hessische Landesregierung aufgefordert, die bevorstehende Gebührenfreiheit für Kindergärten mit eigenen Finanzmitteln des Landes Hessen zu tragen und nicht einmal mehr mit Mitteln der Städte, Gemeinden und Landkreise.
Er hoffe sehr, dass in Wiesbaden vor der entsprechenden Beschlussfassung im Sinne der Städte und Gemeinden nachgebessert werde. „Diese Entlastung für Eltern ist eine gut Sache, aber die Finanzierung darf nicht auf den Schultern der Städte und Gemeinden erfolgen“, fordert er. Denn nach jetzigem Stand soll die Beitragsfreiheit alleine in 2018 und 2019 mit insgesamt 268 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich abgedeckt werden.
Diese Mittel fehlten dann den Städten und Gemeinden an anderer Stelle im Haushalt, so dass am Ende doch wieder über erhöhte Abgaben die Bürgerinnen und Bürger belastet würden, erläutert der Landrat auch als Chef der Kommunalaufsicht. Daher sei es im Interesse aller hessischen Kommunen, „diesen unfairen Griff in fremde Taschen“ zu verhindern und eine hundertprozentige Deckung dieser gesetzlichen Neuregelung aus originären Landesmitteln zu verlangen.
Es könne nicht sein, dass die Landesregierung auf diese Weise zum wiederholten Male „Geschenke“ zu Lasten Dritter verteilen möchte, aber nur rund die Hälfte der erforderlichen Mittel selbst beisteuert. Das widerspricht nicht zuletzt dem im Jahr 2002 verabschiedeten Konnexitätsprinzip in der Hessischen Verfassung (Art 137, Abs 6). Dort heißt es wörtlich: „Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender eigener oder übertragener Aufgaben zu einer Mehrbelastung oder Entlastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände in ihrer Gesamtheit, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen“.
Landrat Thorsten Stolz verweist darauf, dass die Kommunen in den zurückliegenden Jahren bereits enorme Finanzmittel für den Ausbau der örtlichen Kinderbetreuung aufwenden mussten. So hatten der Hessische Städtetag, der Hessische Landkreistag und der Hessische Städte- und Gemeindeverbund bereits im Februar 2014 gemeinsam in einer Erklärung reklamiert, dass alleine die so wichtige Kinderbetreuung mit über einer Milliarde Euro unterfinanziert sei. Die gemeinsame Forderung lautete: „Das Land muss die Hessische Verfassung beachten und einen Ausgleich bei unterfinanzierten Aufgaben schaffen.“
Auch die 29 Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis haben in den zurückliegenden Jahren viel Geld investiert, um zusätzliche Betreuungsplätze, insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen, zu schaffen. Genau vor diesem Hintergrund fordert Thorsten Stolz eine deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Mammutaufgabe Kinderbetreuung und mahnt höhere Zuschüsse von Land und Bund an. Der Landrat betont: „Die große Ungerechtigkeit ist, dass in Berlin und Wiesbaden beschlossen wird, die Kommunen vor Ort aber schauen müssen, wie sie zurechtkommen. Damit kein Zweifel aufkommt: Die hessischen Städte und Gemeinden übernehmen gerne die wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung, erwarten aber, dass Bund und Land die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen und sich deutlich an den laufenden Kosten beteiligen.“
Im Hinblick auf die durch das Land Hessen initiierte Gebührenfreiheit für Kindergärten fordert der Landrat deshalb die hessische Landesregierung zum Umdenken auf: „Wer die Eltern hier richtigerweise entlasten will, der muss das aus eigenen Finanzmitteln heraus tun und nicht einmal mehr mit dem Budget der Städte und Gemeinden.“