Feststellungsbeschluss
Die bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 06. März 2016 auf Rang 9 gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Frau Waltraud Borngräber
hat mir mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Stadtverordnete zum 03.11.2017 niederlegt. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich ihr Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung zum gleichen Datum festgestellt.
Ich berufe daher entsprechend § 34 des Kommunalwahlgesetzes ( KWG ) den als noch nicht berufenen nächsten Nachrücker dieser Liste festgestellten
Herrn Tobias Darmer, John-F.-Kennedy-Straße 8, 63526 Erlensee
als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathaus Erlensee, Am Rathaus 3, Zimmer 104, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 23. Oktober 2017
gez.
Peter Cord
Gemeindewahlleiter