Magistrat der Stadt Bruchköbel informiert über Zulässigkeit zur Errichtung von Einfriedungen

(pm/ea) – Aus gegebenem Anlass informiert der Magistrat der Stadt Bruchköbel über die Zulässigkeit zur Errichtung von Einfriedungen. Im Stadtgebiet von Bruchköbel wurde leider festgestellt, dass vermehrt Einfriedungen errichtet wurden, die nicht dem Baurecht entsprechen.

Einfriedungen stellen in der Regel Nebenanlagen dar, die dem Nutzungszweck des Baugrundstücks dienen. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans. Die rechtskräftigen Bebauungspläne können auf der Homepage der Stadt Bruchköbel oder im Fachbereich Bauwesen der Stadt Bruchköbel eingesehen werden.

Im unbeplanten Innenbereich, d.h. in Baugebieten in denen kein Bebauungsplan vorliegt, sind Einfriedungen insoweit zulässig, als die Eigenart der vorhandenen Umgebungsbebauung durch Einfriedungen vorgeprägt ist. Im Außenbereich werden Einfriedungen in der Regel nur als privilegierte Vorhaben für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zugelassen.

Einfriedungen dürfen die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht gefährden. Insbesondere in den Kurven und an Straßenkreuzungen muss die Übersichtlichkeit gewährleistet sein, so dass Unfälle nicht zu befürchten sind.

Grundsätzlich bedarf auch die Errichtung einer Einfriedung nach den Bauordnungen der Länder einer Baugenehmigung. Verfahrensfrei sind Einfriedungen gemäß § 6 Abs. 10 HBO. Ohne Abstandsfläche können unmittelbar an der Nachbargrenze, je Baugrundstück Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände in Gewerbe- und Industriegebieten außerhalb dieser Baugebiete bis zu einer Höhe von 2,00 m über der Geländeoberfläche baugenehmigungsfrei errichtet werden. Die Errichtung von Einfriedungen auf Grundstücken, die im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegen, richtet sich nach den verbindlichen Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans. Dieser kann die Ausführung (das Material) und die maximale Höhe der Einfriedungen regeln.

Neben den handelsüblichen Zäunen gibt es viele weitere Möglichkeiten zur Errichtung von Einfriedungen. Egal ob in klassischer oder moderner Bauweise, eine passende Einfriedung bietet nicht nur einen optischen Reiz, sie kann auch zu einer schönen Atmosphäre des Gartens beitragen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Errichtung einer optisch hochwertigen und ästhetischen Einfriedung. Im Fachbereich Bauwesen der Stadt Bruchköbel liegt ein Buch zum Thema Sichtschutz- und Gartendesign aus, welches gerne eingesehen werden kann.

Für Fragen zur Errichtung von Einfriedungen steht Dipl.-Ingenieurin für Architektur und Städtebau, Gunda Wilkending-Himmler, im Rathaus der Stadt Bruchköbel, Zimmer Nr. 16, Tel. 06181 – 975-243, gerne zur Verfügung.

 

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