(pm/ea) – Am 25. April 2017 hat der Hessische Innenminister den Fraktionen im Hessischen Landtag mitgeteilt, dass aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei der wahlberechtigten Bevölkerung es zu Über- beziehungsweise Unterschreitungen in den Wahlkreisen kommt und deswegen Handlungsbedarf besteht. Die Neuabgrenzung der Landtagswahlkreise sollte auf Grundlage der aktuell vorliegenden Bevölkerungszahlen in der neuen Wahlperiode angegangen werden.
Die Auffassung, dass Handlungsbedarf besteht und dass dies in der neuen Wahlperiode zeitnah angegangen werden muss, findet die volle Unterstützung der SPD.
„Umso mehr erstaunt waren wir, dass nun kurzfristig ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU und Grünen vorgelegt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf einer Zahlenbasis, die zweieinhalb Jahre alt ist. Deswegen ist ein gravierender Fehler, der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegt, dass er auf völlig veralteten Daten beruht“, so der Vorsitzende der SPD Main-Kinzig Christoph Degen.
Folgende Änderung ist für den Main-Kinzig-Kreis angedacht: Die Kommune Niederdorfelden soll vom Wahlkreis 40 in den Wahlkreis 41 verlegt werden. Da der Wahlkreis 41, dem bisher Hanau, Maintal, Erlensee und Großkrotzenburg angehören, seit 2015 stark gewachsen ist, sei die Gesetzesvorlage von CDU und Grünen schon heute überholt. Auf der Basis der jüngsten Bundestagswahl lasse sich das in Zahlen verdeutlichen, so Degen. Der Wahlkreis 41 wäre dann mit 102.011 Wahlberechtigten der mit Abstand größte Wahlkreis in Hessen und noch größer als der Wahlkreis 40, der entlastet werden soll, heute ist (101.120 Wahlberechtigte).
„Warum das Ganze dann? Die Lage wird dann nur verschlimmbessert! Am Ende leiden die Bürger und Kommen, deren Betreuung sich erschwert“, so Degen.
Die Position der SPD sei klar: „Wir sind der Auffassung, dass die Veränderung der Wahlkreiseinteilung eine Angelegenheit ist, die man möglichst gemeinsam mit dem gesamten Landtag vornimmt. Jetzt kurzfristig, wo alle Parteien ihre Kandidaten aufstellen, eine Reform auf der Basis überalterter Zahlen durchzupeitschen, halten wir für fahrlässig“, so Degen und fordert: „Letztlich muss der Main-Kinzig-Kreis einen vierten Landtagswahlkreis erhalten. Wir haben sowohl die Einwohnerzahl als auch die notwendigen Wahlberechtigten, um genau vier Landtagswahlkreise zu bilden, die dann alle genau im Durchschnitt der geforderten Zahlen liegen würden. Ein politisch motiviertes Hin und Her vor der Wahl lehnen wir ab“.
Hintergrund:
Die Größe eines Durchschnittswahlkreises beträgt 79.790 Wahlberechtigte (Landtagsdrucksache 19/5273). Im Main-Kinzig-Kreis bestehen derzeit drei Landtagswahlkreise, die Wahlkreise 40, 41 und 42 mit folgenden Wahlberechtigten zum Stichtag der Bundestagswahl:
Wahlkreis 40
Bruchköbel 15.833
Freigericht 11.335
Gründau 11.413
Hammersbach 3.777
Hasselroth 5.678
Langenselbold 10.741
Neuberg 4.205
Nidderau 15.196
Niederdorfelden 2.628
Rodenbach 8.626
Ronneburg 2.753
Schöneck 8.935
Gesamt 101.120
Wahlkreis 41
Erlensee 9.786
Großkrozenburg 5.589
Hanau 58.626
Maintal 25.382
Gesamt 99.383
Wahlkreis 42
Bad Orb 7.622
Bad Soden-Salmünster 10.147
Biebergemünd 6.619
Birstein 4.964
Brachttal 4.042
Flörsbachtal 1.878
Gelnhausen 16.911
Jossgrund 2.795
Linsengericht 7.792
Schlüchtern 12.237
Sinntal 7.231
Steinau an der Straße 8.378
Wächtersbach 9.027
Gesamt 99.643