Einladung zur Bürgerversammlung am 1. November
Aufgrund des § 8a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) lade ich alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlensee zur Bürgerversammlung der Stadt Erlensee ein, die
am Mittwoch, den 01. November 2017 um 19.30 Uhr
im kleinen Saal der ERLENHALLE
stattfindet.
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 HGO können auch nichtwahlberechtigte Einwohner an der Bürgerversammlung teilnehmen.
Tagesordnung:
1. Informationen zu einer möglichen Fusion mit der Gemeinde Neuberg
2. Fragen der Anwesenden
Der Bürgermeister und Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden an dieser Bürgerversammlung selbstverständlich teilnehmen und Ihre Fragen nach Möglichkeit beantworten.
Liebe Erlenseer Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der Bürgerversammlung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, Probleme und Sachfragen von allgemeinem und persönlichem Interesse im Gespräch mit den verantwortlichen Kommunalpolitikern, dem Bürgermeister sowie den Fachbereichsleitern der Stadtverwaltung zu erörtern.
Um Ihre Fragen jedoch erschöpfend beantworten zu können, wäre es sinnvoll, wenn Sie diese schon vorher schriftlich, möglichst bis zum 20. Oktober 2017, bei der Stadtverwaltung einreichen würden. Sie können diese auch per email an rathaus@erlensee.de unter Angabe Ihres Namens zusenden.
Natürlich können Sie Ihre Fragen auch direkt am Abend der Bürgerversammlung stellen.
Auch hier werden wir versuchen, diese ausführlich und gezielt zu beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn das nicht in jedem Einzelfall, ohne genaue Prüfung der Sach- und Rechtslage, möglich ist. Sie werden diesbezüglich jedoch so schnell wie möglich Antwort erhalten.
Erlensee, den 02. Oktober 2017
gez.
Uwe Laskowski
Stadtverordnetenvorsteher