Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach“ für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167) hat die Verbandsversammlung am 16.08.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
827.900 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
827.900 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
0 €
Überschuss / Fehlbedarf
0 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
450.000 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0 €
Finanzmittelüberschuss von
450.000 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht..
§ 5
Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage wird gem. § 18 Nr. 2a) i.V.m. § 18 Nr. 3) der Verbandssatzung wie folgt festgesetzt:
Stadt Bruchköbel 176.910 €
Stadt Erlensee 412.790 €
Gesamt 589.700 €
Die Kapitalumlage wird gem. § 18 Nr. 2b) i.V.m. § 18 Nr. 3) der Verbandssatzung wie folgt festgesetzt:
Stadt Bruchköbel 0 €
Stadt Erlensee 0 €
Gesamt 0 €
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Erlensee, den 21.08.2017
Der Verbandsvorstand
gez. Stefan Erb gez. Günter Maibach
Verbandsvorsitzender Verbandsvorstand
Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbades Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung enthält keine genehmigungsbedürftigen Festsetzungen.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
18. bis 28. September 2017
im Zimmer 117 des Rathauses, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann innerhalb der o.g. Frist an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar
Montag, den 18.09.2017 08.30 bis 12.00 Uhr. und 14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag, den 19.09.2017 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 21.09.2017 08.30 bis 16.00 Uhr
Freitag, den 22.09.2017 08.30 bis 12.00 Uhr
Montag, den 25.09.2017 08.30 bis 12.00 Uhr. und 14.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag, den 26.09.2017 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 28.09.2017 08.30 bis 16.00 Uhr
Erlensee, den 06.09.2017
Für den Verbandsvorstand
gez. Stefan Erb gez. Günter Maibach
Verbandsvorsitzender Verbandsvorstand