Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 Am Kreuzweg
Der Bebauungsplan Nr. 34 Am Kreuzweg, Punkt 2.3. wird nach bauordnungsrechtlicher Regelung wie folgt geändert:
Straßenseitige Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von max. 1,40 m zulässig.
Der Beschluss wurde am 31.08.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Erlensee, den 06.09.2017
Der Magistrat
der Stadt Erlensee
Stefan Erb
(Bürgermeister)