Veterinäramt erinnert an Verbot des „Schächtens“

(pm/ea) – Im Vorfeld des traditionellen islamischen Opferfestes „Kurban Bayrami“ weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises auf das Verbot des betäubungslosen Schlachtens hin.

Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens feiern das als höchstes islamisches Fest geltende Opferfest vom 1. bis 4. September. Ein zugehöriges Ritual ist oft die Opferung eines Schafs oder eines Rindes. Dieses Opferfleisch wird traditionell an bedürftige Menschen, an Nachbarn, Familie und Freunde verteilt.

„Wir weisen aus diesem Anlass darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Tiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist“, erklärt der verantwortliche Dezernent Matthias Zach. Demnach muss jedes Tier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, vor der Schlachtung dem amtlichen Tierarzt zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Nach der Schlachtung muss das Fleisch amtlich daraufhin untersucht werden, ob es für den Verzehr geeignet ist.

Die Opfertiere dürfen zudem nicht im Freien geschlachtet werden. Dies muss in amtlich zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Die Schlachtabfälle sind zwingend über die Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Auch müssen die Tiere vor dem Schlachten betäubt werden, um Schmerzen und Leiden während der Tötung zu vermeiden. Da die Betäubung weder zum Tod des Tieres führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch der auf diese Weise geschlachteten Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften akzeptiert.

„Das so genannte Schächten, also das Töten der Tiere ohne vorherige Betäubung, ist in Deutschland verboten“, bekräftigt Amtsleiter Friedrich Wilhelm Jakob. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden können. Wie in den vergangenen Jahren werden die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen während der Zeit des Opferfestes überwachen.

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