(pm/ea) – Die aus den Niederlanden gelieferten belasteten Eier beschäftigen auch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Main-Kinzig-Kreis. Wie Kreisbeigeordneter Matthias Zach informiert, haben die Kontrolleure bisher mehrere Filialen der betroffenen Handelsketten telefonisch und vor Ort persönlich überprüft.
Vorrangig geht es darum, ob die seitens der Konzerne zugesagten Rücknahme- und Rückrufaktionen konsequent eingehalten werden. Unter anderem wurden in einem Zentrallager in Langenselbold die Vertriebswege möglicherweise betroffener Eier ermittelt. Es handelt sich dabei um Stichproben ohne konkreten Verdacht. Denn nach Einschätzung der verantwortlichen Behörden funktionieren die Rücknahmen bei den großen Handelsketten erfahrungsgemäß sehr gut, sodass das die betroffene Ware flächendeckend aus allen Regalen genommen werden wird.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind positiv auf Fipronil untersuchte Eier aus den Niederlanden über einen Großhändler in Niedersachsen an verschiedene Handelsketten in mehreren Bundesländern geliefert worden. In Hessen wurden Zentrallager der Handelsketten ALDI SÜD, REWE, LIDL und PENNY beliefert. Auch Zentrallager anderer großer Handelsketten außerhalb von Hessen wurden durch den niedersächsischen Großhändler mit belasteten Eiern beliefert.
Wie Matthias Zach betont, sei zwar keine akute Gesundheitsgefährdung gegeben, aber der Einsatz des Insektizid Fipronil sei ein klarer Verstoß gegen das Lebensmittelrecht. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen aus Niedersachsen liegen die gemessenen Rückstände im Ei deutlich unter dem als Schwelle für eine mögliche Gesundheitsgefahr geltenden Wert von 0,72 mg/kg. Die Eier sind jedoch aufgrund der Kontamination unabhängig von einer möglichen Gesundheitsgefahr zum Verzehr ungeeignet und damit nicht verkehrsfähig.
Seit Dienstag erreichen die im Regierungspräsidium eingerichtete „Landeskontaktstelle für das EU-Lebensmittelschnellwarnsystem“ mehrfach Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in diversen hessischen Lebensmittelmärkten Eier mit entsprechenden Stempelnummern erworben haben. „Es wird empfohlen, die Stempelnummer gekaufter Eier mit den bei www.lebensmittelwarnung.de publizierten Nummern abzugleichen“, verweist der Kreisbeigeordnete auf die Empfehlung des Regierungspräsidiums.
Abschließend macht Zach deutlich, dass bisher nicht zuverlässig geklärt sei, in welchen Lebensmitteln diese Eier verwendet wurden. Grundsätzlich sei zu empfehlen, regionale Produkte bei örtlichen Erzeugern oder aus biologischem Anbau zu kaufen.