(pm/ea) – Es gibt mehrere Hinweise, dass die aus den Niederlanden stammenden mit Fipronil belasteten Eier auch nach Hessen geliefert worden sind.
Deshalb hat das Hessische Umweltministerium die Hessische Schnellwarnstelle beim Regierungspräsidium Darmstadt und das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt gebeten, unverzüglich alle lebensmittelrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die möglicherweise belasteten Eier aus dem Verkehr zu nehmen. Die Regierungspräsidien wurden hierüber informiert und recherchieren aktuell alle Lieferketten, um in Erfahrung zu bringen, wohin in Hessen die besagten Eier geliefert wurden. In solchen Fällen werden auch alle Lebensmitteleinzelhändler informiert und angehalten eventuell belastete Ware aus den Regalen zu räumen. Bereits gekaufte Eier können in den Lebensmittelmärkten zurückgegeben werden. Es wird dringend geraten diese Eier nicht zu verzehren, um jedes gesundheitliche Risiko zu vermeiden.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Internet-Adresse www.lebensmittelwarnung.de (Konsumeier) über die betroffenen Chargen-Nummern informieren.
Zudem gibt es erste Hinweise, dass das Fipronil unerlaubt einem zugelassenen Präparat zur Parasitenbekämpfung beigemischt wurde. Darüber sollen die Anwender des Mittel Dega-16 keine Kenntnis gehabt haben. Vor diesem Hintergrund wäre den betroffenen Legenhennenhaltern aktuell kein Vorwurf eines vorsätzlichen Verstoß gegen geltendes Lebensmittelrecht zu machen. Die Ermittlungen in dieser Sache laufen.
Hintergrundinformationen:
Fipronil ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Phenylpyrazole. Es ist ein Kontaktgift mit schneller und lang anhaltender Wirkung gegen Ektoparasiten wie Flöhe, Haarlinge, Läuse, Zecken, Raubmilben, Herbstgrasmilben und Räudemilben. Fipronil ist nicht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 (arzneimittelrechtliche Regelung) gelistet und darf daher bei lebensmittelliefernden Tieren nicht angewendet werden.
Aus der Stellungnahme des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) vom 30. Juli 2017 ist zu entnehmen, dass nach Expositionsmodellen eine Fipronilkonzentration von 0,72 mg/kg in Hühnereiern als maximale Konzentration angesehen werden, bei der für keine der untersuchten Verbrauchergruppen ein akutes gesundheitliches Risiko besteht, da die akute Referenzdosis (ARfD) nicht überschritten wird. Unter Berücksichtigung der von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (2006) abgeleiteten ARfD für Fipronil (0,009 mg/kg KG) ergibt die Abschätzung der akuten Exposition auf Basis europäischer Verzehrdaten für Hühnereier bei Kleinkindern (UK) eine Überschreitung der ARfD. Auf Basis dieser Datenlage ist eine akute gesundheitliche Gefährdung dieser Verbrauchergruppe durch belastete Hühnereier möglich.