Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Öffentliche Mahnung

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 01. Juli 2017 folgende Abgaben fällig waren:

Grundsteuer Jahresbetrag 2017
Müllabfuhrgebühren Jahresbetrag 2017
Hundesteuer Jahresbetrag 2017

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 24. Juli 2017 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen.

Nach dem 24. Juli 2017 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Erlensee, den 06.07.2017

Der Magistrat
– Stadtkasse –
gez. Washausen
Kassenverwalter

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